Pkw-Maut: Beamte warnten Scheuer frühzeitig vor Schadensersatzpflicht
Archivmeldung vom 20.12.2019
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Freigeschaltet durch André OttBundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) ist von Beamten seines Hauses frühzeitig vor einer möglichen Schadensersatzpflicht bei Kündigung des Pkw-Maut-Betreibervertrags gewarnt worden. Das geht aus einer Ministervorlage des unter anderem für die Nutzerfinanzierung zuständigen Referats vom 14. Januar 2019 hervor, über welche die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" berichten.
In dem Dokument skizzierten Beamte des Ministeriums Möglichkeiten der Vertragsbeendigung mit den Mautbetreibern. Sollte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden, dass die Abgabe in der derzeitigen Ausgestaltung gegen europäisches Recht verstoße, habe der Bund das Recht, die Verträge "wegen Eintritts eines wichtigen Grundes" außerordentlich zu kündigen, heißt es in der Ministervorlage.
Ausdrücklich wird in dem Vermerk auf eine Schadensersatzpflicht hingewiesen: "Beim Vertrag Erhebung wären Kapsch und Eventim hinsichtlich des ihnen durch die Kündigung entgehenden Gewinns so zu stellen, wie sie stünden, wenn der Vertrag bis zum Ablauf einer ordentlichen Laufzeit fortgeführt worden wäre", heißt es in der Vorlage weiter. Zuletzt hatte das Verkehrsministerium die Position vertreten, dass es keine Grundlage für Schadensersatzansprüche gebe. Der Betreibervertrag sei schließlich nicht allein wegen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs gekündigt worden. Ein weiterer Grund sei die Verletzung von Vereinbarungen bei den Maut-Vorbereitungen ("Schlechtleistungen") gewesen. Auch die Vergabe von Unteraufträgen noch nach der Vertragskündigung im Sommer hält das Ministerium für nicht rechtens.
Quelle: dts Nachrichtenagentur