Justizminister verteidigt Internet-Gesetz
Archivmeldung vom 04.01.2018
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Freigeschaltet durch André OttAngesichts der Debatte über Hass-Tweets mehrerer AfD-Politiker hat Bundejustizminister Heiko Maas ein neues Gesetz verteidigt, das sozialen Netzwerken vorschreibt, strafrechtlich relevante Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu löschen. "Die Meinungsfreiheit schützt auch abstoßende und hässliche Äußerungen. Aber: Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief, um Straftaten zu begehen", sagte Maas der "Bild".
"Wer strafbare Inhalte im Netz verbreitet, muss von der Justiz konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Mordaufrufe, Bedrohungen und Beleidigungen, Volksverhetzung oder die Auschwitz-Lüge sind kein Ausdruck der Meinungsfreiheit, sondern sie sind Angriffe auf die Meinungsfreiheit von anderen." Facebook, Twitter und Co. sollten kein Interesse daran haben, dass Ihre Plattformen für Straftaten missbraucht werden, so der Justizminister.
"Soziale Netzwerke müssen sich wie jeder andere auch an unser Recht halten. Wem am Schutz der Meinungsfreiheit gelegen ist, der darf nicht tatenlos zusehen, wie der offene Meinungsaustausch durch strafbare Hetze und Bedrohung unterbunden wird", sagte Maas. Das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das soziale Netzwerke zu einem schärferen Vorgehen gegen strafbare Inhalte im Netz verpflichtet, gilt seit 1. Januar in vollem Umfang.
Quelle: dts Nachrichtenagentur