Götz: Kitas auch in reinen Wohngebieten zulassen
Archivmeldung vom 17.02.2011
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Freigeschaltet durch Fabian PittichDie geplante Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes privilegiert Kinderlärm. Flankierend beabsichtigt das Bundesbauministerium die Baunutzungsverordnung so zu ändern, dass in reinen Wohngebieten entsprechend große Kindertageseinrichtungen generell zulässig sind. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz: "Kinderlärm darf keinen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geben. Das haben CDU, CSU und FDP bereits im Koalitionsvertrag klargestellt."
Götz weiter: "Mit der geplanten Privilegierung von Kinderlärm im Rahmen der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfolgt ein erster wichtiger Schritt. Die Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen ausgehenden Kinderlärms führt dazu, dass gegen diese Einrichtungen seltener vorgegangen wird. Das ist eine wichtige Weichenstellung für den Ausbau der Kinderbetreuung in den Städten und Gemeinden vor Ort.
Von besonderer Bedeutung für den Ausbau der Kinderbetreuung in den Kommunen ist die zusätzlich im Baurecht geplante generelle Zulässigkeit von Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten. Im Rahmen der Bauplanungsrechtsnovelle wollen wir die entsprechend Baunutzungsverordnung ändern. Ferner wird geprüft, wie durch eine Ergänzung im Baugesetzbuch diese Regelung auch auf geltende Bebauungspläne ausgeweitet werden kann. Das förmliche Gesetzgebungsverfahren für die Bauplanungsrechtsnovelle wird noch in diesem Jahr eingeleitet."
Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion