Kommunen mit 0,8 Milliarden Euro Finanzierungsüberschuss im 1. Halbjahr 2018
Archivmeldung vom 02.10.2018
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDie Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) wiesen im ersten Halbjahr 2018 einen Finanzierungsüberschuss von insgesamt fast 0,8 Milliarden Euro auf. Dieses Ergebnis beruht auf den methodischen Abgrenzungen der Finanzstatistiken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatte sich im ersten Halbjahr 2017 ein Überschuss von 0,6 Milliarden Euro ergeben. Der Finanzierungsüberschuss der Kommunen setzt sich zusammen aus Kern- und Extrahaushalten.
Bei den Kernhaushalten gab es im ersten Halbjahr 2018 wie schon im Vergleichszeitraum ein Finanzierungsdefizit von rund 0,1 Milliarden Euro. Die Extrahaushalte hatten im ersten Halbjahr 2018 einen Finanzierungsüberschuss in Höhe von 0,9 Milliarden Euro (im Vorjahr +0,7 Milliarden Euro). Die Einnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich ihrer Extrahaushalte beliefen sich im ersten Halbjahr 2018 auf rund 123,5 Milliarden Euro. Damit waren sie um 4,8 % höher als im ersten Halbjahr 2017. Die Steuereinnahmen stiegen erneut deutlich um 5,1 % auf 43,0 Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2018 an. An Gewerbesteuern (netto) als wichtigster Steuerart wurden 23,4 Milliarden Euro (+5,8 %) eingenommen. Auf die Grundsteuern entfielen 6,5 Milliarden Euro (+1,2 %). Das waren 15,0 % der gesamten kommunalen Steuereinnahmen im ersten Halbjahr 2018. Die aktuellen Bemessungsgrundlagen der Grundsteuern wurden am 10. April 2018 vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig beurteilt und werden zurzeit reformiert.
Die kommunalen Ausgaben stiegen im ersten Halbjahr 2018 mit +4,7 % auf 122,7 Milliarden Euro nur geringfügig langsamer als die Einnahmen. Dabei sind die Ausgaben für Sozialleistungen im ersten Halbjahr 2018 gegenüber dem Vergleichszeitraum mit +1,5 % auf 29,9 Milliarden Euro unterdurchschnittlich gewachsen. Differenziert nach Ausgabearten zeigen sich hier unterschiedliche Entwicklungen: So gingen die Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz um 26,0 % oder 0,5 Milliarden Euro auf 1,5 Milliarden Euro zurück, was auf den Abschluss von Asylverfahren zurückzuführen ist. Auch die Leistungen an Arbeitsuchende (SGB II) waren mit -3,1 % rückläufig und beliefen sich damit auf 6,4 Milliarden Euro. Diesen Rückgängen standen Zuwächse bei den Sozialhilfeleistungen (SGB XII) um 4,6 % auf 14,7 Milliarden Euro sowie bei der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) um 1,8 % auf 5,8 Milliarden Euro gegenüber.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)