Schwere Vorwürfe: AfD-Abgeordnete soll Parteifreund auf Toilette verprügelt haben
Archivmeldung vom 26.10.2018
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Freigeschaltet durch André OttEine handfeste Auseinandersetzung zwischen zwei AfD-Landtagsabgeordneten beschäftigt Sachsen-Anhalts Landtag. Das berichtete die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung. Es geht um eine Strafanzeige wegen Körperverletzung und Nötigung, die der 27-jährige Jan Wenzel Schmidt gegen seinen Fraktionskollegen Mario Lehmann erstattet hat: Demnach soll der 48-jährige Polizist seinen Parteifreund Schmidt bei einer AfD-Klausur Ende September auf einer Toilette bedroht und attackiert haben.
Laut Anzeige soll Lehmann Schmidt "Spinner" genannt und gedroht haben: Sollte Schmidt nochmal "etwas" über ihn oder seine Tochter sagen, werde Lehmann ihn in eine "dunkle Ecke" ziehen und ihn "grün und blau" schlagen. Lehmann habe Schmidt dann einen Schlag in die Nierengegend verpasst. In der Anzeige schildert Schmidt die Attacke nach Informationen der Zeitung als heimtückisch: Lehmann sei ihm unbemerkt in die Toilette gefolgt und habe ihn am Pissoir gestellt.
Nach Informationen des Blattes wollte Schmidt das LKA einschalten, um dort um Schutzmaßnahmen zu bitten und hat Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch (CDU) unterrichtet sowie Schutz im Parlament erbeten. Beide Männer sehen sich regelmäßig während Sitzungen und Arbeitswochen im Parlament. Offenbar fühlt sich Schmidt durch den Parteifreund bedroht. Brakebusch bestätigte der Zeitung: "Ein Abgeordneter der AfD-Fraktion hat sich an mich als Präsidentin gewandt und um ein vertrauliches Gespräch beten." Zum Inhalt dürfe sie nichts sagen. "Sie können aber davon ausgehen, dass ich alles Notwendige veranlasst und mich in diesem Zusammenhang an den Minister des Inneren gewandt habe."
Die Staatsanwaltschaft Magdeburg bestätigte den Eingang der Anzeige Schmidts, allerdings sei das Verfahren eingestellt worden. Der Anzeigeerstatter sei auf den Privatklageweg verwiesen worden. Das geschieht etwa, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Geringfügigkeit und mangelnden öffentlichen Verfolgungsinteresses einstellt.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)