Hebammenverband fordert Gesetz zur Stärkung der Geburtshilfe
Archivmeldung vom 24.12.2019
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Freigeschaltet durch André OttEin verbesserter Personalschlüssel bei Geburten, die Evaluation der Sicherstellungszuschläge in unterversorgten Regionen und die Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Stärkung der Geburtshilfe sind nur ein Teil der Forderungen, die der Bundesrat beschlossen und der Bundesregierung übermittelt hat.
Hebammen leisten einen wichtigen Beitrag zur medizinischen Versorgung in Deutschland, die Arbeitsbedingungen und auch die Vergütung der Hebammen bilden diese – für unsere Gesellschaft so bedeutende – Leistung jedoch nicht ab. Der Bundesrat hat jetzt in einer Entschließung (Drucksache 544/19 / Beschluss) die Bundesregierung dazu aufgefordert, zeitnah mit einem Gesetzentwurf die Geburtshilfe im Krankenhaus zu stärken.
Dazu zählt ein verbesserter Betreuungsschlüssel während der Geburt. Bei fast der Hälfte aller Geburten betreut eine Hebamme zwei Gebärende gleichzeitig. Zu Stoßzeiten und/oder bei Personalknappheit steht eine Hebamme bis zu fünf Gebärenden parallel bei. Die Folge ist, dass Hebammen in Deutschland inzwischen dauerhaft mehr als doppelt so viele Gebärende betreuen wie Hebammen in anderen europäischen Ländern. Eine Situation, die für Mütter einer reichen Industrienation und im Vergleich mit unseren Nachbarländern unwürdig ist.
Diese sehr schlechte Betreuungsquote unterläuft auch wissenschaftliche Erkenntnisse der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlich-medizinischer Fachgesellschaften (AWMF), die eine Eins-zu-eins-Betreuung während der Geburt empfiehlt.
Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes: „Der Betreuungsschlüssel muss dringend verbessert werden. Andere europäische Länder schaffen das auch. Nur so verhindern wir, dass sich immer mehr Hebammen aus der Geburtshilfe zurückziehen oder sich ausschließlich auf andere Bereiche der Hebammenversorgung wie Vorsorge oder Wochenbettbetreuung konzentrieren.“
Hebammenvergütung in den Krankenhäusern in Pflegepersonalkostenbudgets integrieren
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung darüber hinaus erneut auf zu prüfen, analog zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, die Personalkosten für jede zusätzliche Hebammenstelle im Kreißsaal und die Tarifsteigerungen für angestellte Hebammen zu refinanzieren. Ergänzend soll auch geprüft werden, inwieweit die Hebammenpersonalkosten in den Krankenhäusern in die neuen, ab 2020 geltenden Pflegebudgets integriert werden können. Ab dem nächsten Jahr werden die Diagnosis Related Groups (DRG) um die Pflegepersonalkosten bereinigt. Den Krankenhäusern werden dann nur die tatsächlich anfallenden Kosten für die Pflege erstattet und nicht mehr wie bisher in den sogenannten Fallpauschalen mit anderen Kosten, beispielsweise für Arztstellen, verrechnet.
Dazu Ulrike Geppert-Orthofer: „Die Sonderstellung der Hebammen in den Krankenhäusern muss beendet werden. Sie leisten genauso engagiert und gewissenhaft ihren Dienst wie das Pflegepersonal, die Therapeutinnen und Therapeuten oder auch die Ärztinnen und Ärzte. Insofern ist die Integration der Hebammen in die Pflegebudgets überfällig.“
Um die flächendeckende Versorgung in der Geburtshilfe nicht weiter zu
gefährden, hat der Bundesrat die Bundesregierung auch aufgefordert,
zeitnah eine Evaluation des Sicherstellungszuschlags vorzulegen. Dies
wurde bereits im Juni 2018 auf der 91. Gesundheitsministerkonferenz
beschlossen. Die Evaluation soll der Frage nachgehen, ob das Niveau der
Sicherstellungszuschläge die steigenden Haftpflichtprämien für die
freiberuflichen Hebammen auffängt.
Quelle: Deutscher Hebammen Verband