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Kalb: Finanzsektor an den Kosten beteiligen

Archivmeldung vom 30.11.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bartholomäus Kalb / Bild: bundestag.de
Bartholomäus Kalb / Bild: bundestag.de

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat heute eine öffentliche Sachverständigenanhörung zur Finanztransaktionssteuer durchgeführt. Dazu erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb: "Der Finanzsektor hatte einen wesentlichen Anteil an der Entstehung der Finanz- und Wirtschaftskrise. In der Folge waren sehr hohe staatliche Stützungsmaßnahmen zugunsten dieser Institute notwendig. Das Bestreben, den Finanzsektor an diesen Kosten zu beteiligen und ähnliche Krisen künftig zu verhindern, ist unterstützenswert."

Kalb weiter: "Eine Finanztransaktionssteuer sollte möglichst global eingeführt werden, denn die Akteure auf den Finanzmärkten sind auch global aufgestellt. Denkbar ist in einem ersten Schritt allerdings auch eine Einführung nur in der Europäischen Union.

Die EU-Kommission hat Ende September 2011 ihren Vorschlag für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorgestellt. Wie die Sachverständigenanhörung gezeigt hat, gibt es hier noch erheblichen Diskussionsbedarf. Der Vorstellung der Kommission, einen Teil der Steuer künftig als EU-Eigenmittelquelle zu nutzen, muss jedoch eine Absage erteilt werden. Das Aufkommen muss den nationalen Haushalten zustehen."

Hintergrund:

2010 forderte das Europäische Parlament eine Besteuerung des Finanzsektors. Die Kommission hat am 28. September 2011 ihren Vorschlag für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorgestellt. Die Steuer soll auf alle zwischen Finanzinstituten durchgeführten Transaktionen mit Finanzinstrumenten erhoben werden, sofern mindestens eine Transaktionspartei in der Europäischen Union ansässig ist.

Quelle: CSU-Landesgruppe (ots)

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