Bundesregierung muss Luftreinhalteprogramm überarbeiten
Archivmeldung vom 23.07.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Bundesregierung muss ihr Luftreinhalteprogramm überarbeiten und teilweise nachschärfen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH).
Demnach reichen die derzeitigen Maßnahmen noch nicht für eine
Gewährleistung der europäischen Ziele bei der Reduzierung des Ausstoßes
von Luftschadstoffen aus.
Das nationale Luftreinhalteprogramm
Deutschlands war nach Beschluss durch das Bundeskabinett erstmals 2019
beschlossen worden. Eine Aktualisierung wurde im Mai 2024 auf den Weg
gebracht. Darin werden eine erfolgreiche Verkehrswende sowie die
Fortsetzung der Energiewende als der Schlüssel zur Einhaltung der
Reduktionsverpflichtungen bezeichnet.
Das Urteil des OVG ist noch nicht rechtskräftig - eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist möglich.
Quelle: dts Nachrichtenagentur