NSU-Aufklärung: Ex-Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger verlangt offenen Umgang mit Geheimdienstakten
Archivmeldung vom 07.11.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat nach der Veröffentlichung geheimer Dokumente der hessischen Verfassungsschützer zum NSU-Komplex einen transparenten Umgang mit Geheimdienstakten gefordert.
In einem Gespräch mit der in Bielefeld ansässigen Neuen Westfälischen (Montagausgabe) sagte Leutheusser-Schnarrenberger, es "sollten vorliegende Akten, die zur weiteren Aufklärung des NSU-Komplexes beitragen können, zentral ausgewertet werden, um eine umfassende Aufarbeitung des rechten Terrors zu ermöglichen".
Die Einstufung von nachrichtendienstlichen Erkenntnissen als Verschlusssachen folgt normierten Vorgaben, um die Vertraulichkeit der Informationen zu erhalten. Dabei geht es etwa um den Quellenschutz. "Bliebe dieser gewahrt", so Leutheusser-Schnarrenberger, "fände ich es sinnvoll, wenn Akten nach einer rechtskräftigen Verurteilung, wie der von Beate Zschäpe, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."
Das Informationsfreiheitsportal "Frag den Staat" und die Satiresendung "ZDF Magazin Royale" hatten einen NSU-Bericht des hessischen Verfassungsschutzes, der ursprünglich für 120 Jahre als geheim eingestuft worden war, ins Internet gestellt. Die FDP-Politikerin sagte, sie halte es für "richtig, dass die Akten nun öffentlich zugänglich gemacht wurden". Der NSU-Komplex sei "derartig umfangreich, und trotz mehrerer Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern fehlt es nach wie vor an einer umfassenden Aufklärung". Es gehöre zur Aufarbeitung des gesamten Komplexes dazu, die Akten gründlich zu prüfen.
Eine Version des veröffentlichten Dokuments, die aus Gründen des Quellenschutzes vom Original abgetippt und teilweise geschwärzt wurde, ist auf einer eigens eingerichteten Website als Download verfügbar. Es sei "offenkundig, dass es deutliche Defizite und Versagen innerhalb des Verfassungsschutzes gegeben habe, als es um die Aufklärung der Morde ging. Das haben schon die Untersuchungsausschüsse gezeigt", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. "Bei allem Verständnis für die notwendige Arbeit des Verfassungsschutzes darf unter anderem der Einsatz von V-Leuten nicht zu einer totalen Geheimhaltung führen."
Quelle: Neue Westfälische (Bielefeld) (ots)