Weiß: Missstände in der Fleischindustrie beseitigen
Archivmeldung vom 09.12.2020
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Freigeschaltet durch André OttHeute hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages mit den Stimmen aller Fraktionen bis auf FDP und AfD die Regelungen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes beschlossen. Hierzu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß: "Nach den erfolgreichen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner zum Arbeitsschutzkontrollgesetz konnten wir nun die Beratungen abschließen."
Weiß weiter: "HDer Ausschuss für Arbeit und Soziales hat heute die notwendigen Weichen gestellt und so den Weg für die Verabschiedung des Gesetzes im Plenum nächste Woche frei gemacht.
Mit dem Gesetz verbessern wir den Vollzug im Arbeitsschutz. Die Kontrolldichte wird erhöht und bessere Arbeitsgrundlagen für die Kontrollbehörden geschaffen. Die Nutzung von Werkverträgen wird in Betrieben der Fleischwirtschaft im Bereich Schlachtung, Zerteilung und Verarbeitung ab nächstes Jahr untersagt. Leiharbeit ist ab dem 1. April 2021 im begrenzten Umfang noch zulässig: Nur auf Grundlage eines Tarifvertrages können tarifgebundene Unternehmen der Fleischverarbeitung Auftragsspitzen durch Zeitarbeiter auffangen. Hierfür steht ein kalenderjährliches Arbeitsvolumen von maximal 100 Vollzeitkräften zur Verfügung.
Wichtig ist, dass das Fleischerhandwerk von diesem Gesetz ausgenommen ist. Wir nehmen die Handwerksbetriebe nicht in Mithaftung, sondern handeln mit Augenmaß. Das Fleischerhandwerk mit seinen Verkaufsfilialen sorgt für eine gute Versorgung mit hochwertigen Fleisch- und Wurstprodukten aus regionaler Zucht. Mit dem Gesetz stärken wir den handwerklichen Mittelstand. Mit den beschlossenen Regelungen erreichen wir, dass die Unternehmen der Fleischindustrie endlich ihre soziale Verantwortung wahrnehmen und schützen die dort Beschäftigten durch die Stärkung ihrer Rechte."
Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)