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Koalition will Anspruch auf Freistellung bei Pflege sterbender Angehöriger

Archivmeldung vom 02.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Maren Beßler / pixelio.de
Bild: Maren Beßler / pixelio.de

Die große Koalition erwägt einen Rechtsanspruch auf eine unbezahlte Freistellung, wenn Angehörige im Sterben liegen. "Gute Arbeitgeber gewähren schon heute eine Auszeit, aber das ist längst nicht überall der Fall", sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Carola Reimann der "Berliner Zeitung". Es gebe in der Koalition die Vereinbarung, das Thema weiter zu verfolgen und noch in dieser Wahlperiode zu einer Lösung zu kommen. Details seien bisher aber noch nicht festgelegt, so Reimann.

Unabhängig davon setzt sich die SPD dafür ein, die Leistungen für Pflegende stärker auszuweiten als bisher von der großen Koalition geplant, berichtet die Zeitung weiter. Konkret fordern die Sozialdemokraten, dass nicht nur Ehepartner oder Kinder die vorgesehene bezahlte zehntägige Auszeit von Beruf in Anspruch nehmen können, sondern auch weiter entfernte Verwandte oder Freunde. "Wir müssen den Begriff des Angehörigen weiter fassen", sagte Reimann. "Es sollten alle unterstützt werden, die bereit sind, füreinander Verantwortung zu übernehmen", fügte sie hinzu. Das betreffe zum Beispiel auch Freunde, Nachbarn oder Mitbewohner in Mehrgenerationen-Häusern, die sich um Pflegebedürftige kümmern. "In Zeiten, in denen von der junge Generation verlangt wird, für einen Job überall hinzugehen, spielen bei der Pflege stabile Netzwerke am Wohnort der Eltern eine immer wichtigere Rolle", argumentierte die SPD-Politikerin. Man müsse sich zudem der Tatsache stellen, dass künftig immer mehr Pflegebedürftige gibt, die gar keine Kinder haben. "Dann laufen die bisher geplanten Unterstützungsleistungen ins Leere", sagte sie.

Um einen Missbrauch zu verhindern, sollen von der erweiterten Regelung nach den Vorstellungen Reimanns diejenigen profitieren, die zum Beispiel in einer Betreuungsvollmacht oder einer Patientenverfügung namentlich aufgeführt sind, schreibt die Zeitung weiter. Die zehntägige bezahlte Auszeit vom Beruf ist in der ersten Stufe der Pflegereform geplant.

Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, etwa nach einem Schlaganfall, kann künftig eine Lohnersatzleistung für bis zu zehn Tage erhalten, vergleichbar dem Kinderkrankengeld. Diese Lohnersatzleistung, die rund 100 Millionen Euro kostet und von den Pflegekassen bezahlt wird, soll neben der ersten Pflegereform-Stufe in einem separaten Gesetz geregelt werden, das ebenfalls am 1 Januar 2015 in Kraft treten soll.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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