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Sondierungspapier von Union und SPD im Wortlaut

Archivmeldung vom 12.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thomas Meinert / pixelio.de
Bild: Thomas Meinert / pixelio.de

Union und SPD haben sich am Freitag auf ein 28-seitiges Sondierungspapier geeinigt. Im Folgenden dokumentiert die dts Nachrichtenagentur den Wortlaut des Textes : "Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD - Präambel – Wir erleben neue politische Zeiten mit vielfältigen Herausforderungen für Deutschland - sowohl international als auch national. Deutschland ist weltweit ein anerkannter Partner. Die Wirtschaft boomt, noch nie waren so viele Menschen in Arbeit und Beschäftigung."

Weiter heißt es: "Das ist auch Ergebnis der Regierungszusammenarbeit von CDU, CSU und SPD. Das Wahlergebnis zeigt aber auch, dass viele Menschen unzufrieden waren. Daraus werden wir die entsprechenden Schlüsse ziehen. Wir wollen sichern, was gut ist, aber gleichzeitig den Mut zur Erneuerung und Veränderung beweisen. Wir werden die Probleme anpacken, die die Menschen in ihrem Alltag bewegen, und uns mutige Ziele für die nächsten vier Jahre setzen.

Wir werden für Stabilität und Zusammenhalt ebenso wie für Erneuerung und Sicherheit in unserem Land arbeiten. Die großen Fragen unserer Zeit wollen wir entschlossen lösen. Wir wollen:

  • einen neuen europapolitischen Aufbruch,
  • den sozialen Zusammenhalt in unserem Land stärken und die entstandenen Spaltungen überwinden,
  • unsere Demokratie beleben,
  • dass die Menschen bei uns die vielfältigsten Chancen nutzen und in Sicherheit leben können,
  • die Familien stärken und gleiche Bildungschancen für alle,
  • unser Land erneuern, in die Zukunft investieren und Innovationen fördern, damit wir unseren Wohlstand ausbauen und auch zukünftig mit der weltweiten Dynamik mithalten können,
  • den digitalen Wandel von Wirtschaft, Arbeit und Gesellschaft für alle Menschen positiv gestalten,
  • einen größeren Beitrag leisten, um weltweit zu besseren Lebensbedingungen und Chancen beizutragen.

Wir wollen eine stabile und handlungsfähige Regierung bilden, die das Richtige tut.

Dabei streben wir einen politischen Stil an, der die öffentliche Debatte belebt, Unterschiede sichtbar bleiben lässt und damit die Demokratie stärkt.

Europa I. Ein neuer Aufbruch für Europa

Die Europäische Union ist ein historisch einzigartiges Friedens- und Erfolgsprojekt und muss es auch künftig bleiben. Sie verbindet wirtschaftliche Integration und Wohl- stand mit Freiheit, Demokratie und sozialer Gerechtigkeit. Kern dieser europäischen Vision ist, dass die EU ihre gemeinsame politische und wirtschaftliche Kraft nutzt, um Frieden nach außen und Sicherheit und Wohlstand nach innen zu schaffen.

Deutschland hat Europa unendlich viel zu verdanken. Auch deshalb sind wir seinem Erfolg verpflichtet. Für Deutschland ist ein starkes und geeintes Europa der beste Garant für eine gute Zukunft in Frieden, Freiheit und Wohlstand. Die globalen Kräfteverhältnisse haben sich in den letzten Jahren grundlegend verändert – politisch, wirtschaftlich und militärisch.

Neue Schwerpunktsetzungen der USA, das Erstarken Chinas und die Politik Russlands machen deutlich: Europa muss sein Schicksal mehr als bisher in die eigenen Hände nehmen. Nur gemeinsam hat die EU eine Chance, sich in dieser Welt zu behaupten und ihre gemeinsamen Interessen durchzusetzen. Nur gemeinsam können wir unsere Werte und unser solidarisches Gesellschaftsmodell, das sich mit der Sozialen Marktwirtschaft verbindet, verteidigen. Deshalb braucht die EU eine Erneuerung und einen neuen Aufbruch.

II. Wir wollen ein Europa der Demokratie und Solidarität

  • Wir wollen den Zusammenhalt Europas auf Basis seiner demokratischen und rechtstaatlichen Werte auf allen Ebenen vertiefen und das Prinzip der wechselseitigen Solidarität stärken.
  • Wir wollen, dass sich Deutschland aktiv in die Debatte über die Zukunft der EU und eine Stärkung der europäischen Integration einbringt.
  • Wir wollen ein Europa der Demokratie mit einem gestärkten Europäischen Parlament und einem lebendigen Parlamentarismus auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene.
  • Wir wollen Europa bürgernäher und transparenter machen und dadurch neues Vertrauen gewinnen.

Die demokratischen und rechtsstaatlichen Werte und Prinzipien, auf denen die europäische Einigung ruht, müssen noch konsequenter als bisher innerhalb der EU durchgesetzt werden.

III. Wir wollen ein Europa der Wettbewerbsfähigkeit und der Investitionen

  • Investitionen in Europa sind Investitionen in eine gute Zukunft unseres Landes. Wachstum und Wohlstand in Deutschland sind auf das Engste mit Wachstum und Wohlstand in Europa verknüpft. Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit der EU und ihre Wachstumskräfte im Kontext der Globalisierung stärken, um zukunftsgerechte Arbeitsplätze in der EU zu sichern und neue zu schaffen: Das ist Basis unseres künftigen Wohlstands.
  • Die Soziale Marktwirtschaft, die auf Unternehmensverantwortung, Sozialpartnerschaft, Mitbestimmung und einer fairen Verteilung des erwirtschafteten Wohlstands beruht, braucht eine Renaissance, gerade in Zeiten der Digitalisierung.
  • Wir stärken in der EU die strategische Forschungspolitik, die Innovationsfähigkeit und vollenden den digitalen Binnenmarkt. Wir wollen die Investitionskräfte in Europa auch dadurch stärken, dass wir Initiativen wie das europäische Investitionsprogramm EFSI, fortführen und ausbauen.

IV. Wir wollen ein Europa der Chancen und der Gerechtigkeit

  • Europa muss ein Kontinent der Chancen sein, besonders für junge Menschen. Sie sind Europas Zukunft. Wir wollen, dass junge Menschen ihre Hoffnungen auf Europa setzen können. Wir wollen, dass sie gute Jobs finden, sich frei und mobil in Europa bewegen können, dass sie im Austausch mit anderen Freundschaften schließen und europäisches Zusammenleben praktisch erfahren können. Deshalb wollen wir die Jugendarbeitslosigkeit mit mehr Mitteln der EU bekämpfen und die Austauschprogramme wie Erasmus+ ausbauen.
  • Soziale Grundrechte, insbesondere das Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen Ort in der EU wollen wir in einem Sozialpakt stärken. Wir wollen faire Rahmenbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und eine bessere Koordinierung der Arbeitsmarktpolitik.
  • Wir wollen einen Rahmen für Mindestlohnregelungen sowie für nationale Grundsicherungssysteme in den EU-Staaten entwickeln. Wer konsequent gegen Lohndumping und soziale Ungleichheiten in wirtschaftlich schwächeren Ländern in Europa kämpft, sichert auch den Sozialstaat und die Soziale Marktwirtschaft in Deutschland.
  • Wir wollen faire Mobilität fördern, jedoch missbräuchliche Zuwanderung in die Systeme der sozialen Sicherheit unterbinden.
  • Wir wollen mehr Vergleichbarkeit von Bildungsstandards in der EU.
  • Wir bekämpfen Steuerdumping, -betrug und -vermeidung und Geldwäsche gleichermaßen international und in der EU. Wir unterstützen eine gerechte Besteuerung großer Konzerne, gerade auch der Internetkonzerne Google, Apple, Facebook und Amazon.
  • Unternehmen dürfen sich künftig nicht mehr ihrer gesellschaftlichen Verantwortung entziehen können, indem sie die Staaten der EU gegeneinander ausspielen. Steuerdumping muss unterbunden werden.
  • Wir unterstützen eine gemeinsame, konsolidierte Bemessungsgrundlage und Mindestsätze bei den Unternehmenssteuern. Es muss damit das Prinzip gelten, dass das Land des Gewinns auch das Land der Besteuerung ist. Wir wollen mit Frankreich zusammen hierfür eine Initiative ergreifen, auch um eine europäische Antwort auf internationale Veränderungen und Herausforderungen in diesem Bereich, nicht zuletzt in den USA, zu geben.

Die Einführung einer substantiellen Finanztransaktionssteuer wollen wir zum Abschluss bringen.

V. Wir wollen ein Europa des Friedens und der globalen Verantwortung

  • Globale Herausforderungen brauchen europäische Antworten. Wir sind uns einig in der klaren Absage an Protektionismus, Isolationismus und Nationalismus. Wir brauchen international mehr und nicht weniger Kooperation.
  • Lokale Herausforderungen können nur lokal wirklich gelöst werden. Deshalb brauchen wir gelebte Subsidiarität, auch um die Handlungsspielräume von Kommunen und Ländern zu stärken.
  • Die gemeinsame europäische Außen- und Sicherheitspolitik muss im Sinne einer Friedensmacht Europa gestärkt werden. Sie muss dem Prinzip eines Vorrangs des Politischen vor dem Militärischen folgen und auf Friedenssicherung, Entspannung und zivile Krisenprävention ausgerichtet sein. Wir wollen die Zusammenarbeit bei der Sicherheits- und Verteidigungspolitik (PESCO) stärken und mit Leben füllen.
  • In der Flüchtlings- und Migrationspolitik muss die EU ihrer humanitären Verantwortung gerecht werden und zugleich Migration besser ordnen und steuern. Wir wollen Fluchtursachen umfassend bekämpfen, die Außengrenzen der EU wirksamer gemeinsam schützen sowie eine solidarische Verantwortungsteilung in der EU schaffen.
  • Wir wollen mit einer kohärenten Afrika-Strategie die Zusammenarbeit mit Afrika auf allen Ebenen ausbauen.
  • Wir wollen eine offene und faire Handelspolitik, die allen zugutekommt und auf Wachstum, Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit zielt.
  • Die EU muss beim Klimaschutz international eine Vorreiterrolle einnehmen und für eine ambitionierte Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens eintreten.
  • Die EU braucht auch eine gemeinsame Außen- und Menschenrechtspolitik. Um diese Ziele zu erreichen, wollen wir die EU in ihrer Handlungsfähigkeit stärken, insbesondere auch das Europäische Parlament.

Wir wollen die EU finanziell stärken, damit sie ihre Aufgaben besser wahrnehmen kann: Dafür werden wir bei der Erstellung des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens Sorge tragen.

Dabei befürworten wir auch spezifische Haushaltsmittel für wirtschaftliche Stabilisierung und soziale Konvergenz und für die Unterstützung von Strukturreformen in der Eurozone, die Ausgangspunkt für einen künftigen Investivhaushalt für die Eurozone sein können.

Wir sind auch zu höheren Beiträgen Deutschlands zum EU-Haushalt bereit.

Wir wollen in diesem Sinne und insbesondere auch in enger Partnerschaft mit Frankreich die Eurozone nachhaltig stärken und reformieren, sodass der Euro globalen Krisen besser standhalten kann. Wir wollen fiskalische Kontrolle, wirtschaftliche Koordinierung in der EU und der Eurozone sowie den Kampf gegen Steuerbetrug und aggressive Steuervermeidung vorantreiben.

Die dazu aus den Mitgliedstaaten und von der EU-Kommission vorgelegten Vorschläge werden wir prüfen. Den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) wollen wir zu einem parlamentarisch kontrollierten Europäischen Währungsfonds weiterentwickeln, der im Unionrecht verankert sein sollte. Insgesamt lassen wir uns davon leiten, dass die EU für Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten ebenso wie für ihre Bürgerinnen und Bürger stehen muss. Das Prinzip der wechselseitigen Solidarität muss auch für den EU-Haushalt gelten.

Zugleich muss auch künftig das Prinzip gelten, dass Risiko und Haftungsverantwortung verbunden sind. Die Erneuerung der EU wird nur gelingen, wenn Deutschland und Frankreich mit ganzer Kraft gemeinsam dafür arbeiten. Deshalb wollen wir die deutsch-französische Zusammenarbeit weiter stärken und erneuern.

Ein neuer Elysee-Vertrag ist hierzu ein erster und wichtiger Schritt.

Deutschland und Frankreich müssen insbesondere auch Innovationsmotor sein und werden dies in Vorhaben, wie der Erforschung künstlicher Intelligenz, unter Beweis stellen. Wir wollen gemeinsame Positionen möglichst zu allen wichtigen Fragen der europäischen und internationalen Politik entwickeln und in Bereichen, in denen die EU mit 27 Mitgliedstaaten nicht handlungsfähig ist, vorangehen.
Wirtschaft, Digitalisierung, Bürokratie, Verkehr und Infrastruktur

I. Wirtschaft/Digitalisierung/Bürokratie – Die Soziale Marktwirtschaft ist der Motor, der unser Land wirtschaftlich nach vorn gebracht hat.

Digitalisierung, Globalisierung, Klimawandel und abnehmender gesellschaftlicher Zusammenhalt stellen uns vor zahlreiche Herausforderungen.

Wir wollen mit Hilfe der Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft, wie fairer Wettbewerb, Unternehmerverantwortung, Sozialpartnerschaft, Mitbestimmung und gerechte Verteilung des erwirtschafteten Wohlstands, die Voraussetzungen dafür schaffen, dass wir auch in zehn, fünfzehn Jahren noch Wachstum, Wohlstand und Beschäftigung haben. Eine starke Wirtschaft bedeutet für uns immer auch, dass alle gerecht an den Erfolgen beteiligt werden.

Unser Ziel ist Vollbeschäftigung. Insbesondere Langzeitarbeitslose gilt es, besser zu fördern und zu aktivieren und ihnen den (Wieder)Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Sozialabgaben wollen wir im Interesse von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei unter 40 Prozent stabilisieren.

Um dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen, werden wir eine Fachkräftestrategie entwickeln und sie auf drei Säulen stellen: die inländischen, die innereuropäischen und die internationalen Potenziale.

Im Inland setzen wir uns vor allem für eine bessere Beschäftigung von Frauen, die Qualifizierung von geringqualifizierten Beschäftigten und bessere Rahmenbedingungen für ältere Beschäftigte ein. Diese Aufgaben erfordern eine stärkere gemeinsame Verantwortung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern für die berufsbezogene Weiterbildung.

Zudem wollen wir durch Qualifizierung und Weiterbildung Langzeitarbeitslosen und Bildungsabbrechern bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen. Um Deutschland für qualifizierte internationale Fachkräfte noch attraktiver zu machen, wollen wir ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschieden, mit dem wir den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte nach Deutschland ordnen und steuern.

Wir wollen freien und fairen Handel in der Welt. Protektionismus lehnen wir ab und setzen vorrangig auf multilaterale Vereinbarungen. Im europäisch-kanadischen Handelsabkommen CETA sind zukunftsweisende Regelungen für den Schutz von Arbeitnehmerrechten, öffentlicher Daseinsvorsorge und für einen fortschrittlichen Investitionsschutz vereinbart worden.

Dies muss auch für künftige Handelsabkommen gelten. Wir werden das Außenhandelsförderinstrumentarium, insbesondere in Bezug auf neue Märkte und mit dem Schwerpunkt Afrika, weiterentwickeln.

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ soll weiterhin auch und gerade die wirtschaftlichen Strukturprobleme ländlicher und städtischer Räume adressieren. Wir werden ein gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen entwickeln, das allen Bundesländern gerecht wird.

Wir fördern die Gründungskultur in Deutschland, indem wir etwa im ersten Jahr der Gründung die Bürokratiebelastung auf ein Mindestmaß reduzieren und die Bedingungen für Wagniskapital verbessern.

Im Rahmen eines Bürokratieabbaugesetzes III werden wir insbesondere die Statistikpflichten verringern. Wir schaffen Strukturen, die Neugründer und Nachfolger in der Start- und Übergangsphase unterstützen. Europäische Vorgaben werden wir nicht mit zusätzlichen bürokratischen Belastungen versehen.

Auf europäischer Ebene setzen wir uns für die Einführung des Prinzips „One in, one out“ ein. Wir brauchen eine Modernisierung des Kartellrechts in Bezug auf die Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaftswelt. Für die Vereinbarkeit des Kartellrechts mit dem Genossenschaftswesen, das wir stärken wollen, werden wir die entsprechenden Bedingungen schaffen.

Wir werden insbesondere für forschende kleine und mittelgroße Unternehmen eine steuerliche Förderung einführen, die bei den Personal- und Auftragskosten für Forschung und Entwicklung ansetzt. Investitionen von Unternehmen in die Digitalisierung werden wir durch steuerliche Anreize unterstützen.

Wir wollen den flächendeckenden Ausbau mit Gigabit-Netzen bis zum Jahr 2025 erreichen. Hierfür werden wir die Erlöse aus der Vergabe der UMTS- und 5G-Lizenzen zweckgebunden bereitstellen. Dabei sollen zukünftig nur die Ausbauschritte förderfähig sein, die mit Glasfasertechnologie ausgebaut werden.

Die Lizenzvergabe werden wir mit Ausbauauflagen kombinieren, um bestehende Funklöcher zu schließen und 5G dynamisch aufzubauen. Wir gehen von einem öffentlichen Finanzierungsbedarf von zehn bis zwölf Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode aus. Dabei wollen wir Synergien mit den Ländern sicherstellen.

Wir wollen die Digitalisierung der Verwaltung und werden ein zentrales, einheitliches digitales Portal für Bürger und Unternehmen schaffen. Die Umsetzung werden wir mit großer Dynamik in dieser Legislaturperiode vorantreiben. Wir werden gemeinsam mit unseren französischen Partnern ein öffentlich verantwortetes Zentrum für künstliche Intelligenz errichten.

II. Verkehr und Infrastruktur

Mobilität ist eine zentrale Grundlage für individuelle Freiheit und gesellschaftlichen Wohlstand, für wirtschaftliches Wachstum und für Arbeitsplätze in allen Regionen.

Wir wollen deshalb für alle Menschen in Deutschland eine moderne, saubere und bezahlbare Mobilität organisieren und dabei die gesellschaftlichen Herausforderungen wie demografischer Wandel, Urbanisierung, Anbindung ländlicher Räume und Globalisierung meistern. Dazu werden wir unsere Infrastruktur weiter ausbauen und modernisieren und die großen Chancen von digitalen Innovationen, wie automatisiertes und vernetztes Fahren und von alternativen Antrieben auf allen Verkehrsträgern, nutzen.

Wir werden den Investitionshochlauf auf einem Rekordniveau für die Verkehrsinvestitionen mindestens auf dem heutigen Niveau fortführen. Wir werden die Mittel für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) erhöhen und dynamisieren.

Wir werden ein Planungs- und Baubeschleunigungsgesetz verabschieden. Damit wollen wir deutliche Verbesserungen und noch mehr Dynamik in den Bereichen Verkehr, Infrastruktur, Energie und Wohnen erreichen. Wir wollen Fahrverbote vermeiden und die Luftreinhaltung verbessern.

Die Mobilitätspolitik ist dem Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet. Wir wollen die Klimaziele von Paris erreichen und dabei soziale Belange berücksichtigen, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie gewährleisten und bezahlbare Mobilität sicherstellen.

Dafür bedarf es eines ganzen Bündels von Maßnahmen, wie zum Beispiel der Förderung von Elektromobilität, des Öffentlichen Personennahverkehrs und des Schienenverkehrs; effizienteren und sauberen Verbrennungsmotoren inklusive Nachrüstungen sowie der Verstetigung der Mittel im Rahmen des Nationalen Forums Diesel.

Wir setzen uns dabei für ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen von Bund, Ländern, Kommunen, Unternehmen und Gewerkschaften ein.

Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht

SPD und Union bekennen sich beide zum Ziel der Vollbeschäftigung. Dazu gehört auch, dass Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, eine Perspektive eröffnet wird.

Mit einem ganzheitlichen Ansatz wollen wir die Qualifizierung, Vermittlung und Reintegration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt vorantreiben. Dazu schaffen wir ein neues Regelinstrument im SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ und ermöglichen auch in den Ländern den Passiv-Aktiv-Transfer.

Wir stellen uns eine Beteiligung von 150.000 Menschen vor. Die Finanzierung des Programms muss über den Eingliederungstitel gewährleistet werden, den wir hierfür um eine Milliarden Euro jährlich aufstocken werden. Wir werden den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozent senken.

Mit dem Ziel, breiten Bevölkerungsteilen einen beruflichen Aufstieg und die Beschäftigungsfähigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt nachhaltig zu fördern, wollen wir gemeinsam mit den Sozialpartnern eine nationale Weiterbildungsstrategie entwickeln.

Wir werden das Angebot der Bundesagentur für Arbeit so ausgestalten, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Recht auf Weiterbildungsberatung haben. Wir werden das allgemeine Initiativrecht der Betriebsräte für Weiterbildung stärken. Nach drei Monaten Arbeitslosigkeit soll die Bundesagentur für Arbeit mit den betroffenen Menschen Maßnahmen entwickeln, um ihre Beschäftigungsfähigkeit nachhaltig zu fördern.

Wir wollen die Zumutbarkeit bei der Vermögensverwertung und das Schonvermögen im SGB II überprüfen.

Wir wollen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 2019 evaluieren. Das Zeitalter der Digitalisierung wollen wir als Chance für mehr und bessere Arbeit nutzen. Wir wollen deshalb neue Geschäftsmodelle fördern und gleichzeitig die Tarifbindung stärken.

Die Arbeit auf Abruf nimmt zu, wir wollen jedoch sicherstellen, dass der Arbeitnehmer ausreichend Planungs- und Einkommenssicherheit in dieser Arbeitsform hat. Wir wollen einen Rahmen schaffen, in dem Unternehmen, Beschäftigte und die Tarifpartner den vielfältigen Wünschen und Anforderungen in der Arbeitszeitgestaltung gerecht werden können.

Wir wollen Familien in ihrem Anliegen unterstützen, mehr Zeit füreinander zu haben und die Partnerschaftlichkeit zu stärken. Wir werden dazu Modelle entwickeln, mit denen mehr Spielraum für Familienzeit geschaffen werden kann. Im Teilzeit- und Befristungsrecht wird ein Recht auf befristete Teilzeit eingeführt.

Gegenüber dem Referentenentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts werden folgende Änderungen vereinbart:

  1. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit oder vorzeitige Rückkehr zur früheren Arbeitszeit während der zeitlich begrenzten Teilzeitarbeit.
  2. Der neue Teilzeitanspruch nach diesem Gesetz gilt nur für Unternehmen, die in der Regel insgesamt mehr als 45 Mitarbeiter beschäftigen.
  3. Für Unternehmensgrößen von 45 bis 200 Mitarbeitern wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt, dass lediglich einem pro angefangenen 15 Mitarbeitern der Anspruch gewährt werden muss. Bei Überschreitung dieser Grenze kann der Arbeitgeber einen Antrag ablehnen.
  4. Der Arbeitgeber kann eine befristete Teilzeit ablehnen, wenn diese ein Jahr unter- oder fünf Jahre überschreitet. Die Tarifvertragsparteien erhalten die Möglichkeit, hiervon abweichende Regelungen zu vereinbaren.
  5. Nach Ablauf der zeitlich begrenzten Teilzeitarbeit kann der Arbeitnehmer frühestens nach einem Jahr eine erneute Verringerung der Arbeitszeit verlangen.

Familie, Frauen und Kinder

I. Familien – Familien halten unsere Gesellschaft zusammen.

Sie zu stärken und zu entlasten ist unser Ziel. Wir werden alle Familien finanziell entlasten, die Kinderbetreuung verbessern und mehr Zeit für Familie ermöglichen. Die Rechte der Kinder werden gestärkt.

CDU/CSU und SPD sind sich in den folgenden Punkten einig: Das Kindergeld als bewährte und wirksame familienpolitische Leistung werden wir in dieser Legislaturperiode pro Kind um 25 Euro pro Monat erhöhen – in zwei Teilschritten (zum 01.07.2019 um zehn Euro, zum 01.01.2021 um weitere 15 Euro).

Gleichzeitig steigt der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend. Wir werden ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Kinderarmut schnüren: Dazu wollen wir zur Entlastung einkommensschwacher Familien den Kinderzuschlag erhöhen.

Gemeinsam mit dem Kindergeld soll der Mindestbedarf des sächlichen Existenzminimums (derzeit 399 Euro) gedeckt werden. Wir werden die harte Abbruchkante abschaffen und sorgen so dafür, dass die Leistung bei steigendem Einkommen langsam ausläuft.

Damit wollen wir die Leistungsbereitschaft fördern und Anreize zur Aufnahme und Steigerung von Erwerbsarbeit der Eltern setzen. Wir wollen die Beantragung dieser Leistung für Familien entbürokratisieren und die Antragstellung dort, wo es möglich ist, mit Anträgen auf weitere Leistungen zusammenführen.

Auch die Bedarfe für Bildung und Teilhabe werden wir verbessern, unter anderem sollen hierzu das Schulstarterpaket erhöht und die Eigenanteile zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen und für Schülerbeförderung entfallen. Wir wollen die bestmögliche Betreuung für unsere Kinder und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Dazu unterstützen wir Länder und Kommunen weiterhin beim Ausbau des Angebots und bei der Steigerung der Qualität von Kinderbetreuungseinrichtungen und dem Angebot an Kindertagespflege sowie zusätzlich bei der Entlastung von Eltern bei den Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit.

Dafür werden wir jährlich laufende Mittel zur Verfügung stellen. Hierbei wollen wir sowohl die Vielfalt der Betreuungsangebote beibehalten als auch die Länderkompetenzen wahren. Die Beschlüsse der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) werden wir hierzu entsprechend umsetzen.

Wir werden einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter schaffen. Dabei werden wir auf Flexibilität achten, bedarfsgerecht vorgehen und die Vielfalt der in den Ländern und Kommunen bestehenden Betreuungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe und die schulischen Angebote berücksichtigen. Für die Ausgestaltung wollen wir das SGB VIII nutzen.

II. Kinder stärken – Kinderrechte ins Grundgesetz

Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern.

III. Mehr Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Mit dem Gesetz für mehr Frauen in Führungspositionen haben wir in der vergangenen Legislaturperiode einen Meilenstein gesetzt. Diesen Weg werden wir weitergehen und bei der regelmäßigen Berichterstattung der Bundesregierung ein besonderes Augenmerk auf Unternehmen ohne Frauen in Führungspositionen legen, die sich eine Zielgröße „Null“ geben.

Wir wollen die Wirksamkeit des Gesetzes verbessern, indem wir die Nichteinhaltung der Meldepflicht für Zielvorgaben für Vorstände und Führungsebenen und die Begründungspflicht bei der Angabe Zielvorgabe „Null“ sanktionieren entsprechend den Bestimmungen des §335 HGB.

Dem öffentlichen Dienst kommt für die Gleichstellung von Frauen und Männern eine Vorbildfunktion zu. Wir wollen daher die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes bis 2025 erreicht haben.

Dazu werden wir dieses Ziel für den Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes festschreiben. Wir wollen prüfen, wie eine Erweiterung des Geltungsbereichs des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst auf Unternehmen mit wesentlicher Bundesbeteiligung umgesetzt werden kann.

Strukturelle Ungleichgewichte von Frauen am Arbeitsmarkt, die zur Entgeltlücke wesentlich beitragen, wollen wir gezielt abbauen. Dazu werden wir unter anderem finanzielle Ausbildungshürden bei Sozial- und Pflegeberufen abbauen und streben Ausbildungsvergütungen an.

Beschäftigte in Unternehmen ab 200 Beschäftigten können seit dem 6. Januar 2018 erstmals einen individuellen Auskunftsanspruch geltend machen und Auskunft über die Entgeltstrukturen im Unternehmen verlangen. Für Betroffene werden wir bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gezielte Beratungs- und Unterstützungsangebote schaffen.

Im Juli 2019 ist eine erste Evaluation zur Wirksamkeit des Gesetzes durch die Bundesregierung vorzulegen. Dabei werden wir ein besonderes Augenmerk auf die Erfüllung der entsprechenden Berichtspflichten und Auskunftsansprüche legen. Auf der Grundlage der ersten Erfahrungen ist über weitere erforderliche Schritte zu entscheiden.

IV. Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen und Kindern

Wir werden ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern auflegen und die Hilfestrukturen verbessern. Um von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern den gesicherten Zugang zu Schutz und Beratung in Frauenhäusern zu ermöglichen, werden wir einen Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen einberufen.

Ziel der Beratungen ist der bedarfsgerechte Ausbau und die adäquate finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und entsprechenden ambulanten Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen. Wir sind in diesem Zusammenhang bereit, ein Investitions- und Sanierungsprogramm aufzulegen, Weiterqualifizierungsmaßnahmen und Schulungen für Mitarbeit/innen und spezifische psychosoziale Hilfen für traumatisierte Kinder und Frauen.

Um für die betroffenen Frauen den Zugang zu ermöglichen und ihnen bei der Tragung der Unterbringungskosten zu helfen, werden wir prüfen, ob und wie weit im Rahmen des Unterhaltsvorschussgesetzes eine vorläufige Übernahme der Kosten bei gleichzeitigem Übergang der Unterhaltsforderung auf den Kostenträger verankert werden kann.

Wir werden das bundesweite Hilfetelefon für von Gewalt betroffene Frauen ausbauen, besser bewerben und durch adäquate Online-Beratungsangebote ergänzen. Die anonymisierte Beweissicherung bei Gewalt- und Missbrauchsfällen werden wir in ganz Deutschland ermöglichen.
Bildung und Forschung – Bildung, Wissenschaft und Forschung sind die Schlüsselthemen für Deutschlands Zukunft.

Es gilt, technologische, wissenschaftliche und soziale Innovationen zu fördern, gerechte Bildungschancen für alle zu gewährleisten und ein hohes Qualifikationsniveau zu sichern. Die Freiheit der Wissenschaft ist für uns konstitutiv. Für das Chancenland Deutschland werden wir zusätzliche Mittel mobilisieren.

Dabei sind folgende Projekte prioritär:

  • Wir wollen die Bildungschancen in Deutschland im gemeinsamen Schulterschluss von Bund und Ländern verbessern. Dafür wollen wir einen nationalen Bildungsrat einrichten. Wir werden eine Investitionsoffensive für Schulen in Deutschland auf den Weg bringen. Diese umfasst zusätzlich zum laufenden Schulsanierungsprogramm die Unterstützung der Länder bei ihren Investitionen in die Bildungsinfrastruktur, insbesondere Ganztagsschul- und Betreuungsangebote, Digitalisierung und berufliche Schulen. Dazu werden wir die erforderliche Rechtsgrundlage in Art. 104c GG anpassen (Streichung des Begriffs „finanzschwache“ in Bezug auf die Kommunen). Die Kultushoheit bleibt Kompetenz der Länder. Wir werden einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter schaffen. Dabei werden wir auf Flexibilität achten, bedarfsgerecht vorgehen und die Vielfalt der in den Ländern und Kommunen bestehenden Betreuungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe und die schulischen Angebote berücksichtigen. Für die Ausgestaltung wollen wir das SGB VIII nutzen.
  • Die Bundesaufwendungen für Studienplätze im Rahmen des Hochschulpaktes sind für die Hochschulen unverzichtbar. Um vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Studiennachfrage eine qualitativ hochwertige Lehre sicherzustellen, werden wir die Bundesmittel auf Grundlage des neu geschaffenen Art. 91b GG dauerhaft verstetigen. Die konkreten Förderkriterien können periodisch mit den Ländern und Hochschulen ausverhandelt werden. Für uns stehen die Qualität von Forschung und Lehre und die Berufschancen der Studierenden (Absolventenstudien) im Mittelpunkt. Gleichzeitig wollen wir die Weiterbildungsangebote der Hochschulen ausweiten.
  • Das Ausbildungsförderungsgesetz des Bundes (BAföG) wird ausgebaut und die Leistungen werden deutlich verbessert. Unser gemeinsames Ziel ist es, die förderbedürftigen Auszubildenden wieder besser zu erreichen und bis 2021 eine Trendumkehr, d.h. einen Aufwuchs bei der Zahl der Geförderten, zu erreichen. Wir werden die Stipendienkultur und Begabtenförderwerke in Deutschland weiter stärken.
  • Die Berufliche Bildung werden wir mit einem Berufsbildungspakt modernisieren und stärken. Dazu gehören eine Ausstattungsoffensive für berufliche Schulen vor dem Hintergrund der Digitalisierung und eine Novelle des Berufsbildungsgesetzes. In diesem Rahmen werden wir eine Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz verankern. Wir werden mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Meister-BAföG“) finanzielle Hürden für den beruflichen Aufstieg abbauen. Zudem wollen wir innovative Qualifizierungswege wie die höhere Berufsbildung und das duale Studium stärken. Im Interesse der Fachkräftesicherung bei Sozial- und Pflegeberufen werden wir finanzielle Ausbildungshürden abbauen und streben Ausbildungsvergütungen an.
  • Deutschland muss ein Innovationsland bleiben. Deshalb vereinbart der Bund gemeinsam mit den Ländern und der Wirtschaft, bis 2025 mindestens 3,5 Prozent des BIP für Forschung und Entwicklung aufzuwenden.
  • Für strukturschwache Regionen, in denen es an unternehmerischer Innovationskraft fehlt, werden wir zielgenaue Förderinstrumente entwickeln, z.B. durch das Programm „WIR – Wandel in der Region durch Innovation“. Die östlichen Bundesländer werden wir bei ihren Anstrengungen in der Wissenschafts- und Innovationspolitik besonders unterstützen.
  • Die Hightech-Strategie wird weiterentwickelt und auf die großen gesellschaftlichen Herausforderungen fokussiert. Dabei werden wir neue Instrumente zur Förderung von Sprunginnovationen und des Wissenstransfers in die Wirtschaft entwickeln. Umfassende Technologieoffenheit in der Forschungsförderung ist ein wichtiges Grundprinzip unserer Forschungspolitik.
  • Den Pakt für Forschung und Innovation setzen wir ab dem Jahr 2021 mit einem jährlichen Aufwuchs von mindestens drei Prozent auf Basis der bewährten Bund-Länder-Schlüssel fort.

Soziales, Rente, Gesundheit und Pflege

I. Rente – Die Rente muss für alle Generationen gerecht und zuverlässig sein.

Dazu gehört die Anerkennung der Lebensleistung und ein wirksamer Schutz vor Altersarmut. Vertrauen in die langfristige Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein hohes Gut in unserem Sozialstaat. Deshalb werden wir die gesetzliche Rente auf heutigem Niveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2025 gesetzlich absichern.

Dafür werden wir in 2018 die Rentenformel ändern und parallel dazu eine Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ einrichten, die sich mit den Herausforderungen der nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der beiden weiteren Rentensäulen ab dem Jahr 2025 befassen wird.

Sie soll eine Empfehlung für einen verlässlichen Generationenvertrag vorlegen. Dabei streben wir eine doppelte Haltelinie an, die Beiträge und Niveau langfristig absichert.

Die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, soll honoriert und ihnen ein regelmäßiges Alterseinkommen 10 Prozent oberhalb des regionalen Grundsicherungsbedarfs zugesichert werden.

Berechtigt sind Versicherte, die 35 Jahre an Beitragszeiten oder Zeiten der Kindererziehung bzw. Pflegezeiten aufweisen. Voraussetzung für den Bezug der „Grundrente“ ist eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung. Dabei wollen wir klarstellen, dass die Bezieher von Grundsicherung im Alter in ihrem selbst genutzten Haus oder ihrer Wohnung im Regelfall weiterhin wohnen können.

Die Abwicklung der „Grundrente“ erfolgt durch die Rentenversicherung. Bei der Bedürftigkeitsprüfung arbeitet die Rentenversicherung mit den Grundsicherungsämtern zusammen. Wir werden diejenigen besser absichern, die aufgrund von Krankheit ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen können.

Wir wollen die Anhebung der Zurechnungszeiten beschleunigen, indem wir das jetzt vorgesehene Alter von 62 Jahren und drei Monaten in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate anheben. Danach wird die Zurechnungszeit in weiteren Monatsschritten entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze auf das Alter 67 angehoben. Wir halten am Drei-Säulen-Modell fest und wollen in diesem Rahmen die private Altersvorsorge weiterentwickeln.

Wir wollen Möglichkeiten und Anreize zum freiwilligen längeren Arbeiten und damit auch das Angebot der Flexi-Rente nachhaltig gestalten. Um den sozialen Schutz von Selbständigen zu verbessern, wollen wir eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbständigen einführen, die nicht bereits anderweitig abgesichert sind.

Dabei sollen diese zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und – als Opt-out-Lösung – anderen geeigneten insolvenzsicheren Vorsorgearten wählen können. Zudem werden wir die Mindestkrankenversichungsbeiträge für kleine Selbstständige reduzieren. Mit dem zweiten Kindererziehungsjahr in der Rente für Geburten vor 1992 haben wir einen ersten Schritt getan.

Wir wollen die Gerechtigkeitslücke schließen: Mütter, die ihre Kinder vor 1992 auf die Welt gebracht haben, sollen künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen.

Wir wollen die Mütterrente II einführen. Das ist ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Altersarmut.

Diese Verbesserungen bei der Mütterrente durch einen 3. Punkt sollen für Mütter gelten, die drei und mehr Kinder vor 1992 zur Welt gebracht haben. Der Bund wird schrittweise einen höheren Anteil bei den Erstattungen an die Rentenversicherung für die Ansprüche aus den Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR übernehmen und damit die ostdeutschen Bundesländer entlasten (AAÜG).

II. Gesundheit – Kranke, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung müssen auf die Solidarität der Gesellschaft vertrauen können.

Wir werden sicherstellen, dass alle auch zukünftig eine gute, flächendeckende medizinische und pflegerische Versorgung von Beginn bis Ende ihres Lebens erhalten, unabhängig von ihrem Einkommen und Wohnort. Die Zusammenarbeit und Vernetzung im Gesundheitswesen müssen ausgebaut und verstärkt werden.

Zur Erreichung einer sektorenübergreifenden Versorgung wollen wir nachhaltige Schritte einleiten, insbesondere bei der Notfallversorgung. Zu einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung gehört für uns neben einer gut erreichbaren ärztlichen Versorgung auch eine wohnortnahe Geburtshilfe, Hebammen und Apotheken vor Ort.

Darüber hinaus sind deutlich erhöhte Investitionen in Krankenhäuser für Umstrukturierungen, neue Technologien und Digitalisierung notwendig. Wir wollen die schrittweise Einführung von kostendeckenden Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung aus Steuermitteln für die Bezieher von ALG II.

Wir werden die Parität bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung wiederherstellen. Die Beiträge zur Krankenversicherung sollen künftig wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet werden.

III. Pflege – Wir wollen die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in der Alten- und Krankenpflege sofort und spürbar verbessern.

Es werden Sofortmaßnahmen für eine bessere Personalausstattung in der Altenpflege und im Krankenhausbereich ergriffen und dafür zusätzliche Stellen zielgerichtet gefördert. Wir wollen die Bezahlung in der Altenpflege nach Tarif stärken. Gemeinsam mit den Tarifpartnern wollen wir dafür sorgen, dass Tarifverträge in der Altenpflege flächendeckend zur Anwendung kommen.

Im Krankenhausbereich streben wir eine vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen an, verbunden mit der Nachweispflicht, dass dies auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt. Wir wollen 8.000 neue Fachkraftstellen im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeeinrichtungen schaffen. Dem Sofortprogramm müssen weitere Schritte folgen.

Deshalb entwickeln wir verbindliche Personalbemessungsinstrumente, auch im Hinblick auf die Pflegesituation in der Nacht. Dieses Programm umfasst unter anderem eine Ausbildungsoffensive, Anreize für eine bessere Rückkehr von Teil- in Vollzeit, ein Wiedereinstiegsprogramm, eine bessere Gesundheitsvorsorge für die Beschäftigten sowie eine Weiterqualifizierung von Pflegehelfern zu Pflegefachkräften.

Wir wollen in einer „Konzertierten Aktion Pflege“ eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Situation in der Altenpflege. Dazu gehören insbesondere Angebote in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie in der Tages- und Nachtpflege, die besonders pflegende Angehörige unterstützen. Deren Situation wollen wir auch durch einen besseren Zugang zu Rehabilitationsleistungen verbessern.

Den Auftrag an Kassen und Krankenhäuser, Personaluntergrenzen für pflegeintensive Bereiche festzulegen, werden wir dergestalt erweitern, dass in Krankenhäusern derartige Untergrenzen für alle bettenführenden Abteilungen eingeführt werden.

Wir wollen das Schulgeld für die Ausbildung in den Heilberufen abschaffen, so wie es in den Pflegeberufen bereits beschlossen wurde. Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden.

Finanzen und Steuern

Union und SPD wollen die finanziellen Spielräume, die aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage bestehen, verantwortlich und sozial ausgewogen für politische Gestaltung nutzen. Wir sind uns über das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts ohne neue Schulden einig.

Union und SPD wollen insbesondere untere und mittlere Einkommen beim Solidaritätszuschlag entlasten. Wir wollen den Soli schrittweise abschaffen und in dieser Wahlperiode mit einem deutlichen ersten Schritt beginnen, durch den rund 90 Prozent aller Soli-Zahler durch eine Freigrenze (mit Gleitzone) vollständig vom Soli entlastet werden. Wir werden die Steuerbelastung der Bürger nicht erhöhen.

Die Abgeltungssteuer auf Zinserträge wird mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches abgeschafft; an dem Ziel der Einführung einer Finanztraktionssteuer im europäischen Kontext halten wir fest. Geringverdiener werden wir bei Sozialbeiträgen entlasten (Ausweitung Midi-Jobs).

Wir wollen Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und Geldwäsche effizient und unbürokratisch im nationalen und internationalen Rahmen bekämpfen. Für die Jahre 2018 bis 2021 sind nach der Finanzplanung des Bundes für die Haushaltsaufstellung (51. Finanzplan) Ausgaben von 1,392 Billionen Euro vorgesehen. […]

Entlastung der Kommunen bei Flüchtlingskosten

Mit den Versteigerungserlösen der 5G-Lizenzen wollen wir einen Investitionsfonds einrichten, der für den Ausbau der digitalen Infrastruktur zur Verfügung steht. Wir stellen die weitere Finanzierung der laufenden Maßnahmen zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei den Flüchtlingskosten (Integrationspauschale, Kosten der Unterkunft, Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) in den Jahren bis 2021 mit 17 insgesamt weiteren acht Milliarden Euro sicher und gestalten sie gemeinsam, wo erforderlich, effizienter neu aus.

Die kommunalen Steuerquellen werden wir sichern. Wir wollen durch die konkrete Programmgestaltung sicherstellen, dass die Mittel, die der Bund für definierte Aufgaben, zum Beispiel den sozialen Wohnungsbau, an andere Gebietskörperschaften gibt, auch vollständig für genau diese Zwecke eingesetzt werden.

Weitere Maßnahmen, auf die sich die Koalition einigt, können finanziert werden, wenn sich zusätzliche finanzielle Spielräume ergeben oder eine entsprechende Gegenfinanzierung sichergestellt ist. Diese Spielräume wollen wir uns auch durch eine umfassende Aufgabenkritik sowie eine regelmäßige Überprüfung der Ausgaben auf Effektivität und Effizienz erarbeiten.

Innen, Recht und Verbraucherschutz

I. Pakt für den Rechtsstaat

Wir werden den Rechtsstaat handlungsfähig erhalten. Dies stärkt auch das Vertrauen in die rechtsstaatliche Demokratie. Die Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern wollen wir um zusätzlich 15.000 Stellen (7.500 im Bund, 7.500 in den Ländern) ausbauen. Auch für die Länder streben wir eine zeitnahe Umsetzung an. Wir werden einen Pakt für den Rechtsstaat schließen. Bestandteil dieses Paktes sind mindestens 2.000 neue Stellen in der Justiz (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Vollzugsbehörden) sowie eine bessere IT- und Gebäudeausstattung sowie effiziente Verfahren.

Eine erfolgreiche Digitalisierungsstrategie setzt Datensicherheit voraus. IT-Strukturen müssen sicher betrieben werden können. Wir sind uns einig, dass dort, wo Sicherheitsstandards nicht eingehalten werden können, Handlungsbedarf besteht. Es müssen gemeinsam zwischen Bund und Ländern, möglichst sogar in ganz Europa, Sicherheitsstandards für die IT-Strukturen und den Schutz der kritischen Infrastruktur entwickelt werden.

Die Sicherheitsbehörden brauchen gleichwertige Befugnisse im Umgang mit dem Internet wie außerhalb des Internets. Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Cyberabwehr soll ausgebaut, verbessert und strukturell neu geordnet werden.

Wirtschaftskriminalität und organisierte Kriminalität werden wir konsequent bekämpfen. Dafür werden wir auch den Zoll stärken. Wir wollen keine Zonen unterschiedlicher Sicherheit in Deutschland. Dazu gehört die Erarbeitung eines gemeinsamen Musterpolizeigesetzes (gemäß IMK-Beschluss).

Beim Umgang mit terroristischen Gefährdern wollen wir gemeinsame Standards, verbindlichen Umgang, einheitliche Praxis und klare Zuständigkeitsregelungen. Wir werden die Europäische Sicherheitskooperation verstärken. Wir werden den Zivil- und Katastrophenschutz sachgemäß und den heutigen Anforderungen entsprechend strukturieren und ausstatten.

II. Recht

Eine moderne Gesellschaft braucht modernes Recht in den Bereichen:

  • Opferschutz
  • Folgen der Digitalisierung (z. B. Personengesellschaftsrecht, Europa-GmbH, haftungsrechtliche Fragen)
  • Urheberrecht
  • Familienrecht/Abstammungsrecht
  • Betreuungsrecht/Selbstbestimmung
  • Gleichberechtigung/Vielfalt
  • Strafprozessordnung (z. B. DNA-Analysen)

III. Prävention

Zur Bekämpfung und Vorbeugung von Kriminalität aller Art ist Prävention genauso wichtig wie eine konsequente Antwort des Rechtsstaates. Dabei wollen wir die Erkenntnisse aus kriminologischen Fakten und wissenschaftlichen Studien berücksichtigen. Beispielhaft werden wir die Programme für den Einbruchschutz (KfW-Programm) verstetigen und ausbauen.

IV. Stärkung der Zivilgesellschaft

Die Stärkung der freiheitlichen Demokratie muss allen am Herzen liegen! Deshalb wollen wir Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie und der Zivilgesellschaft umsetzen:

  • Nachhaltige Absicherung von qualitativ guten Programmen zur Demokratieförderung und Extremismusprävention
  • Stärkung politischer und kultureller Bildung (beispielhaft unterstützen wir das „Forum Recht“)
  • Bessere Förderung von bürgerschaftlichem und ehrenamtlichem Engagement, dazu wollen wir bestehende Regelungen entbürokratisieren
  • Gemeinnützigkeitsrecht verbessern
  • Bundesfreiwilligendienst ausbauen
  • Programme gegen Rechtsextremismus ausbauen
  • Programme gegen Linksextremismus ausbauen
  • Programme gegen Antisemitismus ausbauen
  • Programme gegen Islamismus und Salafismus ausbauen
  • Der Gewalt gegen Polizeibeamte, Rettungskräfte und anderen Repräsentanten des Staates muss auf allen Ebenen konsequent entgegengewirkt werden.

V. Volksinitiative, Volksbefragung, Volksentscheid

Wir werden eine Expertenkommission einsetzen, die Vorschläge erarbeiten soll, ob und in welcher Form unsere bewährte parlamentarisch-repräsentative Demokratie durch weitere Elemente der Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie ergänzt werden kann. Zudem sollen Vorschläge zur Stärkung demokratischer Prozesse erarbeitet werden.

VI. Verbraucherschutz

Wir wollen den Verbraucherschutz auch in der digitalen Welt sicherstellen. Gleiches Recht für alle muss durch Netzneutralität und diskriminierungsfreien Netzzugang gewährleistet werden. Durch die Einführung einer Musterfeststellungsklage werden wir die Rechtsdurchsetzung für den Verbraucher verbessern.

VII. Sport

Wir wissen um die überragende Bedeutung des Sports gerade für die Integration, Inklusion und den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Neben der wichtigen Aufgabe des Breitensports werden wir die beschlossene Reform der Förderung des Leistungssports mit allen Beteiligten umsetzen und dafür deutlich mehr Mittel bereitstellen.
Migration und Integration

I. Zuwanderung

Grundrecht auf Asyl nicht antasten: Wir bekennen uns strikt zum Recht auf Asyl und zum Grundwertekatalog im Grundgesetz, zur Genfer Flüchtlingskonvention, zu den aus dem Recht der EU resultierenden Verpflichtungen zur Bearbeitung jedes Asylantrags sowie zur UN-Kinderrechtskonvention.

Wir sind stolz auf die Integrationsleistung unseres Landes, insbesondere auf das vielfältige ehrenamtliche Engagement in den Städten und Gemeinden. Wir sind uns darüber einig, dass die Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft nicht überfordert werden darf.

Integrationsfähigkeit bemisst sich dabei nicht nur daran, wie die Aufnahme und Integration zugewanderter Menschen in die Gesellschaft gelingt, vielmehr beinhaltet sie auch unseren Anspruch, die Lebensbedingungen der hier lebenden Menschen gerade angesichts der zu bewältigenden Zuwanderung zu berücksichtigen (Versorgung mit Kita-Plätzen, Schulen, Wohnungen etc.).

Deswegen setzen wir unsere Anstrengungen fort, die Migrationsbewegungen nach Deutschland und Europa angemessen mit Blick auf die Integrationsfähigkeit der Gesellschaft zu steuern und zu begrenzen, damit sich eine Situation wie 2015 nicht wiederholt.

Bezogen auf die durchschnittlichen Zuwanderungszahlen, die Erfahrungen der letzten zwanzig Jahre sowie mit Blick auf die vereinbarten Maßnahmen und den unmittelbar steuerbaren Teil der Zuwanderung –- das Grundrecht auf Asyl und die GFK bleiben unangetastet – stellen wir fest, dass die Zuwanderungszahlen (inklusive Kriegsflüchtlinge, vorübergehend Schutzberechtigte, Familiennachzügler, Relocation, Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwilligen Ausreisen künftiger Flüchtlinge und ohne Erwerbsmigration) die Spanne von jährlich 180.000 bis 220.000 nicht übersteigen werden.

Dem dient auch das nachfolgende Maßnahmenpaket. Es soll eine Fachkommission der Bundesregierung eingesetzt werden, die sich mit den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit befasst und einen entsprechenden Bericht dem Deutschen Bundestag zuleitet. Wir wollen Fluchtursachen bekämpfen, nicht die Flüchtlinge.

  • Entwicklungszusammenarbeit verbessern
  • Ausbau humanitären Engagements
  • Engagement für Friedenssicherung ausweiten (u.a. Stärkung internationaler Polizeimissionen)
  • Faire Handels- und Landwirtschaftspolitik (faire Handelsabkommen)
  • Verstärkter Klimaschutz – Restriktive Rüstungsexportpolitik

Wir werden eine Kommission Fluchtursachen im Deutschen Bundestag einrichten. Wir treten ein für ein gemeinsames europäisches Asylsystem einschließlich eines fairen Verteilmechanismus für Schutzbedürftige. Wir unterstützen eine Politik der EU, die verhindern soll, dass kriminelle Schlepper und Schleuser entscheiden, wer nach Europa kommt. Wir wollen die Zusammenarbeit mit UNHCR, IOM, Herkunfts- und Transitstaaten weiter ausbauen.

Zur Sicherung der Freizügigkeit innerhalb Europas gehört ein wirksamer Schutz der europäischen Außengrenzen. Dazu wollen wir Frontex zu einer echten Grenzschutzpolizei weiterentwickeln. Bis der Schutz der EU-Außengrenzen effektiv funktioniert, sind Binnengrenzkontrollen vertretbar.

Wir unterstützen europäische Beschlüsse zur Verteilung von Flüchtlingen (Relocation) und leisten einen angemessenen Beitrag zu Aufnahmekontingenten humanitär Schutzbedürftiger (Resettlement). Die Größenordnung dieses aus humanitären Motiven erfolgenden legalen Zugangs muss jedoch von der Größenordnung des Zugangs humanitär Schutzsuchender insgesamt abhängen.

Familiennachzug

Das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige läuft aus. Anstelle des bisherigen Gesetzes mit einem generellen Familiennachzug für subsidiär Geschützte tritt eine Neuregelung, mit der ein geordneter und gestaffelter Familiennachzug nur aus humanitären Gründen wie folgt geregelt wird:

  1. Im Rahmen der Gesamtzahl ermöglichen wir 1.000 Menschen pro Monat den Nachzug nach Deutschland. Im Gegenzug laufen die EU-bedingten 1.000 freiwilligen Aufnahmen pro Monat von Migranten aus Griechenland und Italien aus.
  2. Dieser Familiennachzug wird nur gewährt, – wenn es sich um Ehen handelt, die vor der Flucht geschlossen worden sind, – keine schwerwiegenden Straftaten begangen wurden, – es sich nicht um Gefährder handelt, – eine Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist.
  3. Mit der gesetzlichen Neuregelung wollen wir Anreize ausschließen, die dadurch entstehen, dass Minderjährige von ihren Eltern unter Gefährdung des Kindeswohls zukünftig auf die gefährliche Reise vorgeschickt werden.
  4. In den Deutschen Bundestag wird im Januar ein Gesetz eingebracht, das den Status quo (Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte) so lange verlängert bis die obenstehende Neuregelung in Kraft gesetzt ist. Mit dieser Abrede ist untrennbar verbunden die unverzügliche Erarbeitung und Verabschiedung der oben genannten gesetzlichen Regelung bis zum 31.07.2018.

II. Erwerbsmigration

Der Teil der Migration, den wir steuern können, muss sich primär an den volkswirtschaftlichen Interessen unseres Landes orientieren. Wir wollen ein modernes, in sich konsistentes Migrationsrecht schaffen. Dabei streben wir an, alle Migrationsfragen analog zur Systematik des Sozialgesetzbuchs grundlegend und einheitlich zu kodifizieren.

Als ersten Teil dieses Gesetzbuches regeln wir die Fachkräfteeinwanderung. Wir wollen damit den Zuzug qualifizierter Fachkräfte nach Deutschland attraktiver machen sowie ordnen und steuern. In diesen Kontext gehört auch eine Verbesserung und Vereinfachung für den Aufenthalt langjährig Geduldeter, die die Integrationsanforderungen im Sinne von § 25 a und b des Aufenthaltsgesetzes erfüllen.

Die Förderung nach der 3plus2-Regelung für Auszubildende wollen wir bundesweit einheitlich anwenden. Bei alledem wollen wir zusätzliche Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme vermeiden.

III. Gelingende Integration

Bestehende Programme zur Entlastung von Ländern und Kommunen werden wir fortführen. Wir prüfen zusätzliche finanzielle Anreize bei freiwilligem Engagement von Kommunen für erfolgreiche Integrationsarbeit.

Wir bekennen uns zur Integration für diejenigen mit dauerhafter Bleibeperspektive. Dazu gehören Sprache und Arbeit. Die Zuständigkeiten wollen wir in diesem Bereich effizienter gestalten.

Gleichzeitig sollen insbesondere diejenigen, bei denen die Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist, Angebote nach dem Grundsatz des Förderns und Forderns für Spracherwerb und Beschäftigung bekommen. Eine Verfestigung von Aufenthaltsrechten wollen wir dabei vermeiden.

IV. Effizientere Verfahren

Damit die Asylverfahren schnell, umfassend und rechtssicher bearbeitet werden können, erfolgt künftig deren Bearbeitung in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (ANkER), in denen BAMF, BA, Justiz, Ausländerbehörden und andere Hand in Hand arbeiten.

In den ANkER-Einrichtungen sollen Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Rückführung stattfinden. Die Bundesrepublik Deutschland hat das Recht zu wissen, wer in unserem Land leben will; dazu bestehen besondere Mitwirkungspflichten durch die Ankommenden. Das betrifft zuallererst die umfassende Identitätsfeststellung: Name, Herkunft, Alter, Fingerabdruck. Dies findet in den AnKER-Einrichtungen statt. Dies gilt auch für unbegleitete Minderjährige, bevor deren Inobhutnahme durch die Jugendämter erfolgt.

Wir streben an, nur diejenigen auf die Kommunen zu verteilen, bei denen eine positive Bleibeprognose besteht. Alle anderen sollen, wenn in angemessener Zeit möglich, aus diesen Einrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. Vollziehbar Ausreisepflichtige müssen unser Land verlassen.

Freiwillige Rückkehr und konsequente Abschiebung sind dabei von wesentlicher Bedeutung. Die freiwillige Rückkehr hat Vorrang. Bestehende Hindernisse (z. B. Identitätsfeststellung, Aufnahmewillen der Herkunftsländer, Passersatzbeschaffung, Arbeit der Potsdamer Clearingstelle, ZUR) wollen wir weiter verringern.

Wir starten eine Qualitätsoffensive für die Arbeit des BAMF. Zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung werden Algerien, Marokko und Tunesien sowie weitere Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter 5 Prozent zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung bleibt unberührt. Gleichzeitig wird durch eine spezielle Rechtsberatung für besondere vulnerable Fluchtgruppen deren besondere Schutzwürdigkeit berücksichtigt.

Wohnungsbau, Mieten, Kommunen und ländlicher Raum

Unser Ziel sind gleichwertige Lebensverhältnisse im urbanen und ländlichen Raum, in Ost und West.

I. Wohnraumoffensive

Unser Ziel ist es, dass 1,5 Millionen Wohnungen frei finanziert und öffentlich gefördert gebaut werden. Hierzu sind Maßnahmen im Bereich der Baulandmobilisierung, finanzielle Anreize und Maßnahmen zur Eigentumsbildung erforderlich.

  • Wir werden die Gewinnung von Wohnbauland von Landwirten durch steuerlich wirksame Reinvestitionsmöglichkeiten in den Mietwohnungsbau nach einer verfassungsrechtlichen Prüfung verbessern.
  • Wir werden nach einer verfassungsrechtlichen Prüfung den Kommunen durch Schaffung der rechtlichen Grundlagen die Möglichkeit einräumen, die Baulandmobilisierung durch steuerliche Maßnahmen zu verbessern.
  • Wir werden den Gemeinden bundeseigene Grundstücke (BImA) für den Wohnungsbau zu vergünstigen Konditionen zur Verfügung stellen.

Finanzielle Anreize für den Wohnungsbau werden wir durch folgende Maßnahmen schaffen:

  • Wir werden durch zweckgebundene Zuweisungen die Beteiligung des Bundes am sozialen Wohnungsbau auch für die Jahre 2020 und 2021 auf rechtssicherer Grundlage garantieren.
  • Wir schaffen steuerliche Anreize für den freifinanzierten Wohnungsbau.
  • Wir werden Eigentumsbildung insbesondere für Familien finanziell unterstützen.

II. Mieten

Unser Ziel ist es, dass eine finanzielle Überforderung von Mietern durch unverhältnismäßig steigende Mieten vermieden wird:

  • Wir werden durch Schaffung gesetzlicher Grundlagen die Einführung und Anwendung des „qualifizierten Mietspiegels“ verbreitern. Die Verlängerung des Bindungszeitraumes für einen qualifizierten Mietspiegel werden wir prüfen.
  • Die Mietpreisbremse wird zum Ende des vorgesehenen Geltungszeitraumes auf Wirksamkeit und insbesondere unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Rechtsprechung evaluiert.
  • Wir werden eine Anpassung des Wohngeldes an die jeweiligen allgemeinen und individuellen Lebensbedingungen vornehmen. Die Veränderung der maßgeblichen Kriterien werden wir regelmäßig prüfen.

Im Bereich der energetischen Gebäudesanierung werden die Anforderungen der EnEV 2016 weiterhin maßgeblich sein, damit weiterer Kostenauftrieb für die Mietpreise vermieden wird. Die anzustrebenden CO 2-Einsparungen können auch auf Quartiers- und Siedlungsebene bilanziert werden.

Modernisierungsumlagen sollen nicht zu unverhältnismäßigen Mieterhöhungen führen. Wir werden die Modernisierungsumlage mit Blick auf die gesunkenen Zinsen absenken und an den Zinsverlauf anpassen.

III. Kommunen

Unser Ziel sind gleichwertige Lebensverhältnisse in handlungsfähigen Kommunen im urbanen und ländlichen Raum, in Ost und West:

  • Wir werden alle bisher kommunal entlastend wirksamen Finanzprogramme fortführen, sicherstellen und anpassen, u.a. die Städtebauförderung und Integrationsprogramme.
  • Wir werden Strukturschwächen im ländlichen Raum, in Regionen, Städten und Kommunen in allen Bundesländern bekämpfen, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, zum Beispiel durch Dezentralisierungsstrategien. Eine Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ soll hierzu konkrete Vorschläge erarbeiten. Dabei prüfen wir auch Maßnahmen im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe für Kommunen zum Beispiel mit Altenschulden und hohen Kassenkrediten.
  • Wir werden ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement durch konkrete Maßnahmen unterstützen und stärken.

Landwirtschaft

Unser Ziel ist eine nachhaltige flächendeckende Landwirtschaft – sowohl ökologisch als auch konventionell. Dafür bedarf es einer Weiterentwicklung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik. Wir streben eine Haushaltsausstattung im bisherigen Volumen auf EU-Ebene an. Aber die Förderstrukturen nach 2020 müssen gezielter und einfacher als bisher ausgerichtet werden.

Wir wollen weniger Bürokratie und mehr Effizienz für eine marktfähige Landwirtschaft, die gesunde Lebensmittel nachhaltig produziert. Insofern sind besonders Tier-, Natur- und Klimaschutz sowie die Wahrung sozialer Standards im öffentlichen Interesse auch öffentlich zu fördern.

Der gesellschaftlich geforderte Wandel in der Landwirtschaft und die veränderten Erwartungen der Verbraucher bedürfen einer finanziellen Förderung –– national wie europäisch. Patente auf Pflanzen und Tiere lehnen wir ab. Wir halten an der Saatgutreinheit fest. Ein Gentechnikanbau-Verbot werden wir bundesweit einheitlich regeln (Opt-Out-Richtlinie der EU).

Wir werden mit einer systematischen Minderungsstrategie den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln deutlich einschränken mit dem Ziel, die Anwendung so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden. Dazu werden wir gemeinsam Alternativen im Rahmen einer Ackerbaustrategie entwickeln und unter anderem umwelt- und naturverträgliche Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln regeln.

Die dazu notwendigen rechtlichen Maßnahmen werden wir in einem EU-konformen Rahmen verankern. Die Umsetzung der Ackerbaustrategie werden wir gemeinsam mit der Landwirtschaft vornehmen und adäquat mit Fördermitteln für Maßnahmen zur Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie und insbesondere des Insektenschutzes untersetzen.

Die an der Pflanzenschutzmittel-Zulassung beteiligten Behörden statten wir mit zusätzlichem Personal aus, um die Zulassungsverfahren zügig durchführen zu können. Wir sorgen für eine bessere Transparenz der Zulassungsverfahren für Wirkstoffe und Pflanzenschutzmittel auf EU- und nationaler Ebene.

Die Erkennbarkeit von tierischen Lebensmitteln, die über die gesetzlichen Vorgaben der Haltung hinausgehen, wollen wir verlässlich, einfach und verbraucherfreundlich gestalten. Dazu brauchen wir den mehrstufigen Ausbau einer staatlichen Kennzeichnung anhand verbindlicher Kriterien für Fleisch aus besserer Tierhaltung (Tierwohllabel).

Der Mehraufwand muss honoriert werden. Wir werden Lücken in den Haltungsnormen im Tierschutzrecht schließen. Das Töten von Eintagsküken werden wir beenden. Wir führen eine nationale Nutztierhaltungsstrategie ein, die den Tier- und Umweltschutz genauso beachtet wie die Qualität bei der Produktion und Marktorientierung. Unser Ziel ist, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 auf maximal 30 ha/Tag zu halbieren. Wir prüfen, mit welchen zusätzlichen planungsrechtlichen und ökonomischen Instrumenten das Ziel erreicht werden kann.

Klimaschutz, Energie und Umwelt

I. Klimaschutz

Wir bekennen uns zu den Klimazielen 2020, 2030 und 2050. Die Handlungslücke zur Erreichung des Klimaziels 2020 wollen wir so schnell wie möglich schließen. Das Minderungsziel 2030 wollen wir auf jeden Fall erreichen. Dies soll unter Beachtung des Zieldreiecks Versorgungssicherheit, Sauberkeit und Wirtschaftlichkeit sowie ohne Strukturbrüche realisiert werden.

Wir werden eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ unter Einbeziehung der unterschiedlichen Akteure aus Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern und Regionen einsetzen, die bis Ende 2018 ein Aktionsprogramm mit folgenden Elementen erarbeiten soll:

  • Maßnahmen, um die Lücke zur Erreichung des 40 Prozent-Reduktionsziels bis 2020 so weit wie möglich zu reduzieren,
  • Maßnahmen, die das 2030-Ziel für den Energiesektor zuverlässig erreichen, einschließlich einer umfassenden Folgenabschätzung,
  • einen Plan zur schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung einschließlich eines Abschlussdatums und der notwendigen rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen und strukturpolitischen Begleitmaßnahmen und die finanzielle Absicherung für den notwendigen Strukturwandel in den betroffenen Regionen und einen Fonds für Strukturwandel aus Mitteln des Bundes.

Ein paralleles Vorgehen soll für den Bau- und Verkehrssektor erfolgen. Auf dieser Grundlage wollen wir ein Gesetz verabschieden, dass die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 gewährleistet. Wir werden 2019 eine rechtlich verbindliche Umsetzung verabschieden.

II. Energiewende

Eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Klimaschutzpolitik ist ein weiterer zielstrebiger, effizienter, netzsynchroner und zunehmend marktorientierter Ausbau der Erneuerbaren Energien. Unter diesen Voraussetzungen streben wir einen Anteil von etwa 65 Prozent Erneuerbarer Energien bis 2030 an.

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien muss deutlich erhöht werden, auch um den zusätzlichen Strombedarf zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr, in Gebäuden und in der Industrie zu decken. Vorgesehen ist eine Sonderausschreibung, mit der acht bis zehn Millionen t CO 2 zum Klimaschutzziel 2020 beitragen sollen.

Hier sollen je vier Gigawatt Onshore-Windenergie und Photovoltaik sowie ein Offshore-Windenergiebeitrag zugebaut werden, je zur Hälfte wirksam in 2019 und 2020. Voraussetzung ist die Aufnahmefähigkeit der entsprechenden Netze.

Wir wollen:

  • weitere Anstrengungen zum Ausbau und zur Modernisierung der Energienetze (Netzausbaubeschleunigungsgesetz).
  • die Sektorenkoppelung in Verbindung mit Speichertechnologien voranbringen.
  • die Kraft-Wärme-Kopplung weiterentwickeln und umfassend modernisieren.

III. Umwelt

Wir wollen für unsere Kinder und Enkelkinder eine intakte Natur bewahren. Dazu werden wir folgende Maßnahmen umsetzen:

  • Programm „Nationales Naturerbe“ fortsetzen
  • Programm zum vorbeugenden Hochwasserschutz ausbauen
  • Endlagersuche zielstrebig fortsetzen
  • Erhalt der Biodiversität und den Artenschutz als Querschnittsaufgabe verankern und entsprechende Bundesprogramme weiter stärken
  • „Aktionsprogramm Insektenschutz“
  • die Potenziale der Landwirtschaft für Klimaschutz und Biodiversität nutzen
  • die Vermüllung der Weltmeere eindämmen; Müllvermeidung und Recycling stärken – durch multi- und bilaterale Entwicklungszusammenarbeit den Aus- und Aufbau von Kreislaufwirtschaftssystemen unterstützen.

Außen, Entwicklung und Bundeswehr

Deutsche Außenpolitik ist dem Frieden verpflichtet. Wir setzen uns für eine dauerhaft friedliche, stabile und gerechte Ordnung in der Welt ein.

Gemeinsam mit unseren Partnern verfolgen wir einen umfassenden und vernetzten Ansatz. Dabei setzen wir auf Diplomatie, Dialog und Kooperation sowie Entwicklungszusammenarbeit. Im Rahmen dieses vernetzten Ansatzes bleibt die Bundeswehr ein unverzichtbarer Bestandteil deutscher Sicherheitspolitik.

I. Bundeswehr

Wir betonen den Charakter der Bundeswehr als Parlamentsarmee. Damit sie die ihr erteilten Aufträge in allen Dimensionen sachgerecht erfüllen kann erfüllen kann, werden wir den Soldatinnen und Soldaten die bestmögliche Ausrüstung, Ausbildung und Betreuung zur Verfügung stellen.

Wir werden auch unsere Ausgaben in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe und zivile Krisenprävention deutlich erhöhen. Die Erreichung der ODA-Quote von 0,7 Prozent ist unser Ziel.

Die Bundeswehrmission im Nordirak war erfolgreich, der IS ist dort weitgehend militärisch zurückgedrängt. Deshalb können wir das Ausbildungsmandat im Nordirak auslaufen lassen und beenden. Die Obergrenze des Anti-IS-Mandats zur Unterstützung und Entlastung unserer Verbündeten, insbesondere Frankreichs, kann deutlich abgesenkt werden.

In einem weiteren Schritt wollen wir dieses Mandat zur umfassenden Stabilisierung und zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors insbesondere durch capacity building weiterentwickeln.

Unsere Beteiligung am RSM-Mandat in Afghanistan wollen wir bei unverändertem Auftrag fortsetzen. Im Rahmen des multilateral vereinbarten Schutzkonzepts für Nordafghanistan werden wir die Zahl der eingesetzten Soldatinnen und Soldaten zum Schutz der Ausbilder erhöhen.

Die UN-mandatierte Mission MINUSMA in Mali wird fortgesetzt. Zur Übernahme der Feldlagerverantwortung von den Niederländern werden wir die Obergrenze im geringen Umfang heraufsetzen.

Völkerrechtswidrige Tötungen durch autonome Waffensysteme lehnen wir ab und wollen sie weltweit ächten. Wir werden im Rahmen der europäischen Verteidigungsunion die Entwicklung der Euro-Drohne weiterführen.

II. Fluchtursachenbekämpfung

Die Schere zwischen arm und reich weltweit darf nicht weiter auseinanderlaufen. Globalisierung muss gerecht gestaltet werden.

Fluchtursachen bekämpfen heißt insbesondere, sich für die unteilbaren und universellen Menschenrechte einzusetzen, faire und nachhaltige Handelsstrukturen zu etablieren, eine Welt ohne Hunger und Terror zu schaffen, nachhaltig in Ausbildung, Beschäftigung, Gleichberechtigung, Sicherheit und Frieden in Entwicklungs- und Krisenländern zu investieren und den Aufbau von demokratischen und rechtsstaatlichen Strukturen zu unterstützen.

III. Türkei

Die Türkei ist für uns ein wichtiger Partner und Nachbar, zu dem wir vielfältige Beziehungen haben. Die Lage der Demokratie, von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten hat sich verschlechtert. Deshalb wollen wir bei den Beitrittsverhandlungen keine Kapitel schließen und keine neuen öffnen.

Solange die Türkei die notwendigen Verpflichtungen nicht erfüllt, kann es keine Visa-Liberalisierung oder eine Erweiterung der Zollunion geben.

IV. Rüstungsexporte

Wir schränken die Rüstungsexporte weiter ein, schärfen die Rüstungssexportrichtlinien aus dem Jahr 2000 und reagieren damit auf die veränderten Gegebenheiten. Ergänzend zu den Kleinwaffen-Grundsätzen vom Mai 2015 streben wir weitere Restriktionen an.

Auf dieser Basis streben wir eine gemeinsame europäische Rüstungsexportpolitik an und wollen den gemeinsamen Standpunkt der EU fortentwickeln. Die Bundesregierung wird ab sofort keine Ausfuhren an Länder genehmigen, solange diese am Jemen-Krieg beteiligt sind.

Kunst, Kultur und Medien

Kunst und Kultur sind Ausdruck des menschlichen Daseins. In ihrer Freiheit und Vielfalt bereichern sie unser Leben, prägen unsere kulturelle Identität und schaffen Freiräume für kritischen Diskurs. Mit einer fortschrittlichen Kulturpolitik nach Innen und Außen fördern wir Dialog, Austausch, Verständigung und Kooperation und stärken den Zusammenhalt in einer offenen und demokratischen Gesellschaft.

Indem wir Kultur und (kulturelle) Bildung für alle zugänglich machen, im urbanen und ländlichen Gebiet, unabhängig von Einkommen und Herkunft, ermöglichen wir echte Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Deshalb wollen wir einen besseren Zugang zu kulturellen Einrichtungen und Inhalten im analogen wie im digitalen Raum und gemeinsam mit Ländern und Kommunen dafür sorgen, dass die kulturelle Infrastruktur und das kulturelle Erbe erhalten, gestärkt und modernisiert werden.

Mit einer „Agenda für Kultur und Zukunft“ entwickeln wir die Kulturförderung des Bundes angesichts gesellschaftlicher Herausforderungen wie Integration, Inklusion, Demografie, Digitalisierung, Gleichstellung, Populismus, Zukunft von Arbeit und Kommunikation weiter:

  • Die auf ganz Deutschland gerichteten Programme zur Förderung von Investitionen, zur zeitgenössischen Kunst- und Kulturproduktion, zur kulturellen Infrastruktur und insbesondere zur freien Kultur sollen mit dem Ziel einer größeren Verteilungsgerechtigkeit gestärkt sowie für Kultur- und Bildungseinrichtungen auf den Weg ins digitale 21. Jahrhundert geöffnet werden;
  • ein gesamtstaatliches Bündnis für kulturelle Bildung und Vermittlung sowie Medienkompetenz, um den Zugang zu Kunst, Kultur, Bildung und Medien zu stärken;
  • eine Stärkung der Kultur- und Bildungspolitik und der Ausbau unserer kulturellen Infrastruktur im In- und Ausland, um die Werte unseres Landes im globalen Wettbewerb der Narrative auch im digitalen Raum erfolgreich zu vertreten;
  • eine Stärkung des Beitrags von Kultur und Bildung für ein gemeinsames Europa;
  • eine Initiative für die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Presse und Meinung, auch im Hinblick auf Exilerfahrungen;
  • eine Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft und die Erweiterung der Innovations- und Außenwirtschaftsförderung sowie die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für künstlerisches und kreatives Schaffen im Urheberrecht.

Weil es diejenigen braucht, die Kunst und Kultur schaffen, erarbeiten wir weitere Lösungen für die besondere soziale Schutzbedürftigkeit von Künstlern und Kreativen.

Ohne Erinnerung keine Zukunft!

Zum demokratischen Grundkonsens in Deutschland gehört die Aufarbeitung der NS-Geschichte und der SED-Diktatur, der deutschen Kolonialgeschichte, aber auch positive Momente unserer Demokratiegeschichte.

Demokratie braucht eine informierte und vielfältige Öffentlichkeit. Presse- und Medienfreiheit, Medienvielfalt und -qualität sind für uns grundlegende Werte, die wir insbesondere im digitalen Zeitalter stärken müssen. Bei der Vermittlung von Meinungs- und Pressefreiheit ist die Deutsche Welle ein unverzichtbarer Akteur, den wir weiter stärken.

Arbeitsweise

Wir wollen das Vertrauen in die Demokratie und in unsere staatlichen Institutionen stärken. Im Fall einer Koalitionsbildung werden wir durch unsere Arbeitsweise in der Regierung und zwischen den Fraktionen deutlich machen, dass wir uns als Bündnis der Demokratie für die Menschen in unserem Land verstehen.

Der Deutsche Bundestag muss der zentrale Ort der gesellschaftlichen und politischen Debatte in Deutschland sein. Wir stärken die Entscheidungsfindung in Bundestag und Bundesrat. Die Fraktionen werden zweimal im Jahr zu internationalen und nationalen gesellschaftlichen Themen im Plenum Orientierungsdebatten führen.

Wir wollen, dass die Bundeskanzlerin dreimal jährlich im Deutschen Bundestag befragt werden kann und die Regierungsbefragung neu strukturiert wird. Diese Vorschläge werden wir mit den anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag besprechen.

Die Tagesordnung der Kabinettsitzungen soll den Fraktionen vorab mitgeteilt werden. Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab.

Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.

Zur Mitte der Legislaturperiode wird eine Bestandsaufnahme des Koalitionsvertrages erfolgen, inwieweit dessen Bestimmungen umgesetzt wurden oder aufgrund aktueller Entwicklungen neue Vorhaben vereinbart werden müssen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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