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Bundestag beschließt Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts

Archivmeldung vom 18.10.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.10.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Polizeiterror, Besatzung, Faschismus (Symbolbild)
Polizeiterror, Besatzung, Faschismus (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Bundestag hat eine Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts auf den Weg gebracht. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am Donnerstagabend mit den Stimmen der Ampelkoalition und der Union beschlossen. AfD sowie Linke enthielten sich.

Durch die Neufassung der Wehrdisziplinarordnung sollen laut Bundesregierung primär die Voraussetzungen geschaffen werden, "um Verfahren zur Ahndung von Dienstvergehen signifikant zu beschleunigen". So wird das Verfahren für Disziplinargerichtsbescheide neu gestaltet. Deren Anwendungsbereich wird erweitert und eine Möglichkeit ihrer Beantragung durch die Wehrdisziplinaranwaltschaft eingeführt. Auch eine Neuregelung der Berufungsfrist gegen truppendienstgerichtliche Urteile ist Bestandteil der Reform.

Darüber hinaus sollen die Rechte der Soldaten und der Vertrauenspersonen gestärkt werden. Hierfür sollen unter anderem die Vorschriften zur Tilgung und zu Verhängungsverboten erweitert werden. Daneben ist die Anhörung der Vertrauensperson im gerichtlichen Disziplinarverfahren künftig in der Hauptverhandlung vorgesehen.

Begründet wird die Reform damit, dass das Disziplinarrecht dem Auftrag, durch eine schnelle und effektive Reaktion auf Dienstvergehen zur Funktionsfähigkeit der Streitkräfte beizutragen, in den vergangenen Jahren "nicht mehr uneingeschränkt gerecht" geworden sei. Der Grund hierfür liegt laut Bundesregierung in der starken Belastung der Truppendienstgerichte und der Wehrdisziplinaranwaltschaften.

Quelle: dts Nachrichtenagentur



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