Bundestag beschließt Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
Archivmeldung vom 18.10.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer Bundestag hat eine Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts auf den Weg gebracht. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am Donnerstagabend mit den Stimmen der Ampelkoalition und der Union beschlossen. AfD sowie Linke enthielten sich.
Durch die Neufassung der Wehrdisziplinarordnung sollen laut
Bundesregierung primär die Voraussetzungen geschaffen werden, "um
Verfahren zur Ahndung von Dienstvergehen signifikant zu beschleunigen".
So wird das Verfahren für Disziplinargerichtsbescheide neu gestaltet.
Deren Anwendungsbereich wird erweitert und eine Möglichkeit ihrer
Beantragung durch die Wehrdisziplinaranwaltschaft eingeführt. Auch eine
Neuregelung der Berufungsfrist gegen truppendienstgerichtliche Urteile
ist Bestandteil der Reform.
Darüber hinaus sollen die Rechte der
Soldaten und der Vertrauenspersonen gestärkt werden. Hierfür sollen
unter anderem die Vorschriften zur Tilgung und zu Verhängungsverboten
erweitert werden. Daneben ist die Anhörung der Vertrauensperson im
gerichtlichen Disziplinarverfahren künftig in der Hauptverhandlung
vorgesehen.
Begründet wird die Reform damit, dass das
Disziplinarrecht dem Auftrag, durch eine schnelle und effektive Reaktion
auf Dienstvergehen zur Funktionsfähigkeit der Streitkräfte beizutragen,
in den vergangenen Jahren "nicht mehr uneingeschränkt gerecht" geworden
sei. Der Grund hierfür liegt laut Bundesregierung in der starken
Belastung der Truppendienstgerichte und der
Wehrdisziplinaranwaltschaften.
Quelle: dts Nachrichtenagentur