Koch muss Corts entlassen-HU Hessen verurteilt Verfassungs-Verbiegung
Archivmeldung vom 10.05.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Ablösung des Wiesbadener Wissenschaftsministers Udo Corts hat die Humanistische Union Hessen gefordert. Mit seiner Entscheidung für Studiengebühren an hessischen Universitäten habe Corts den Amtseid gebrochen, mit dem er sich selbst zum Schutz der Landesverfassung verpflichtet hatte.
Zusätzliche frühere Fehlleistungen des CDU-Politikers im
Amt des Wissenschaftsministers machen ihn nun endgültig untragbar,
erklärte HU-Landessprecher Franz-Josef Hanke am Montag (8. Mai) in
Marburg. Er forderte den hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch
auf, Corts von seinem Ministeramt zu Bürgerrechtsorganisation seit 1961
entbinden.
Die Landesverfassung legt im Artikel 59 eindeutig fest, dass der Zugang zur
Bildung kostenfrei ist: "In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und
Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich."
Corts hatte dennoch ein
Gutachten in Auftrag gegeben, das die Möglichkeiten einer Einführung von
Studiengebühren auch für ein Erststudium prüfen sollte. Darin kam der Berliner
Verwaltungsrechtler Christian Graf Pestalozza zu dem Schluss, Studiengebühren
seien zulässig, wenn die Studierenden Darlehen erhielten, die sie hinterher bei
entsprechendem Einkommen wieder abzahlen.
In dieser Aussage sieht Hanke eine
"Rechtsbeugung des Verfassungsgedankens gleicher Rechte aller Menschen auf
Bildung". Auch bei einer Gewährung rückzahlbarer Darlehen wirke die geplante
Studiengebühr von 500 bis 1.500 Euro pro Semester gerade auf Kinder weniger
wohlhabender Familien abschreckend.
"Die Pisa-Studie hat schon festgestellt,
dass das Bildungsgefälle in Deutschland erschreckend groß ist und Kinder aus
wohlhabenden Familien signifikant bessere Bildungschancen erhalten", erklärte
der HU-Landessprecher. "Diese Ungleichheit würde durch Studiengebühren weiter
verschärft. Gleichzeitig böge Corts sich dafür die Landesverfassung so zurecht,
wie er sie gerade braucht!"
Dem Bürgerrechtler ist völlig unverständlich,
wie Ministerpräsident Koch eine solche Maßnahme erdulden kann: "Schon die
Vergabe des Gutachtens war verfassungswidrig. Schließlich erfolgte sie allein zu
dem Zweck, die klare Verfassungsbestimmung zu umgehen", kritisierte Hanke. Der
HU-Landessprecher fragt sich nun, wie die hessische Landesregierung vom Bürger
noch Rechtstreue erwartet, wenn sie selber beim "großzügigen" Umgang mit dem
Verfassungsrecht ein derart schlimmes Beispiel abgebe.
Zusätzlich sei die
Entscheidung des Ministers aber auch kontraproduktiv, da sie den Zugang zu
Bildung weiter erschwert. Anstelle von Studiengebühren benötige das Land
dringend Maßnahmen zur Verbesserung des Bildungs-Niveaus.
Dem Ministerpräsidenten riet Hanke, sich auf seine christlichen Werte
zurückzubesinnen: "Die derzeitige Fiskalisierung aller Lebensbereiche, die
Bildung, Gesundheit und Freiheit immer mehr zu Produkten persönlichen Reichtums
oder individueller und individualisierter Armut macht, verstößt gegen die
grundgesetzliche Forderung nach der absoluten Unantastbarkeit der
Menschenwürde", mahnte der Bürgerrechtler.
Der geplanten Veräußerung der Hessischen Landesbahn GmbH (HLB) erteilte der HU-Landessprecher eine klare Absage. Wohin diese Politik führt, habe Corts letzte "Privatisierungs"-Aktion auf ernüchternde Weise gezeigt: Die neue Eigentümerin des Universitätsklinikums Gießen und Marburg plant nun den Abbau von 1.400 Stellen. Für Mittelhessen bedeute das einen dramatischen Verlust an Kaufkraft. Für die Sozialsysteme bringe das eine erhebliche zusätzliche Belastung. Corts habe durch den Verkauf den Landes-Etat auf Kosten der Sozialsysteme, der Patienten und des Handels in Gießen und Marburg saniert.
Letztlich bestehe seine Politik darin, den ihm
anvertrauten Bildungsbereich zu zerschlagen, analysierte Hanke. "Damit ist er
als Minister untragbar. In seinem Amtseid hatte er schließlich geschworen, dem
Wohle der Allgemeinheit zu dienen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann zu
üben."
Quelle: Pressemitteilung Humanistische Union