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Union und SPD wollen Grapscher mit bis zu zwei Jahren Haft bestrafen

Archivmeldung vom 19.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Union und SPD wollen Grapscher künftig mit bis zu zwei Jahren Haft bestrafen. "Wir brauchen einen neuen Straftat-Paragrafen gegen tätliche sexuelle Belästigung", sagte SPD-Fraktionsvize Carola Reimann den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Wer Frauen an den bekleideten Po oder zwischen die Beine fasse oder unerlaubt die Hüfte umgreife, solle mit Geldstrafen oder in schwereren Fällen mit Haft bis zu zwei Jahren bestraft werden, so Reimann. Die Unionsfraktion unterstützt das.

"Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass das sogenannte Grapschen von den Gerichten bisher nicht einheitlich als Straftat angesehen wird", sagte deren rechtspolitische Sprecherin, Elisabeth Winkelmeier-Becker, den Funke-Zeitungen. "Für Grapschen sollte ein eigenständiger Tatbestand formuliert werden, der sich beim Strafmaß an der Tätlichen Beleidigung orientieren könnte, also Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren umfasst."

Zustimmung kommt auch von Justizminister Heiko Maas (SPD): Er sei "offen für eine weitere Verschärfung mit Blick auf eine eigene strafrechtliche Regelung zum Grapschen", heißt es aus dem Ministerium. Im Zuge der aktuellen Reform des Sexualstrafrechts, bei der es vor allem um Strafbarkeitslücken bei Vergewaltigungen geht, könnte die sexuelle Belästigung als Tatbestand geregelt werden.

Ende nächster Woche kommt Maas` Gesetzentwurf zur ersten Lesung in den Bundestag.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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