Altparteien verweigern klare Regelung für die Entschädigung bei Wolfsrissen
Archivmeldung vom 24.10.2019
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Freigeschaltet durch André OttVolker Schnurrbusch, umwelt- und agrarpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein, bekräftigt die Forderung der AfD nach einer geregelten Entschädigung für Tierzüchter bei Schäden, die durch Wölfe hervorgerufen wurden: „Bei allen Lippenbekenntnissen von CDU und FDP in Sachen Wolf reicht der Mut nicht aus, konsequente Maßnahmen zu ergreifen."
Schnurrbusch weiter: "Die AfD hatte vor einem Jahr mit ihrem Antrag zur Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht die Debatte ausgelöst, die Schleswig-Holstein seitdem in Atem hält.“
In der Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses des Landtags von Schleswig-Holstein am 23. Okrober 2019 hatten die Vertreter der Altparteien den Änderungsantrag des Naturschutzgesetzes abgelehnt, den die AfD-Fraktion in den Landtag eingebracht hatte. Darin hatte die AfD eine garantierte Entschädigung für Tierhalter gefordert, die z. B. durch Wolfsrisse Verluste in ihrem Tierbestand zu erleiden hatten. Bisher ist eine Entschädigung nur durch die sogenannte „Wolfsrichtlinie“ geregelt, die jedoch keinen Gesetzescharakter hat.
So kann es sein, dass geschädigte Tierhalter leer ausgehen. Angesichts der völlig verfehlten Politik des grünen Umweltministers, der den Wolf zu jedem Preis in Schleswig-Holstein halten will, sah die Gesetzesänderung der AfD-Fraktion eine Absicherung der zahlreichen Geschädigten vor. In der Anhörung hatten sich unter anderem die Landwirtschaftskammer, das Forum Eigentum und Naturschutz sowie der Schaf- und Ziegenzüchterverband für die Gesetzesänderung ausgesprochen.
Quelle: AfD Deutschland