Ex-Präsident des Bundesarbeitsgerichts Dieterich hält französische Pläne zum Kündigungsschutz für bedenklich
Archivmeldung vom 31.03.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittThomas Dieterich, der frühere Präsident des Bundesarbeitsgerichts, hält die Pläne der französischen Regierung, den Kündigungsschutz für jüngere Arbeitnehmer einzuschränken, für bedenklich. "Allein das Alter darf nicht Anknüpfungspunkt für Differenzierung sein", sagte er dem Tagesspiegel.
"Ich habe starke Zweifel daran, dass eine solche Regelung mit
europäischem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist." Der
Ex-Verfassungsrichter verweist darauf, dass der Europäische
Gerichtshof (EuGH) kürzlich in einem Urteil die deutsche
Sonderregelung für ältere Arbeitnehmer moniert habe. In Deutschland
können derzeit über 52-jährige ohne Sachgrund befristet eingestellt
werden. Die Bundesregierung muss dieses Gesetz nun überarbeiten.
Dieterich sagte, eine Differenzierung dürfe nicht pauschal nach dem
Alter erfolgen.
Quelle: Pressemitteilung Der Tagesspiegel