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Ex-Präsident des Bundesarbeitsgerichts Dieterich hält französische Pläne zum Kündigungsschutz für bedenklich

Archivmeldung vom 31.03.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.03.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Thomas Dieterich, der frühere Präsident des Bundesarbeitsgerichts, hält die Pläne der französischen Regierung, den Kündigungsschutz für jüngere Arbeitnehmer einzuschränken, für bedenklich. "Allein das Alter darf nicht Anknüpfungspunkt für Differenzierung sein", sagte er dem Tagesspiegel.

"Ich habe starke Zweifel daran, dass eine solche Regelung mit europäischem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist." Der Ex-Verfassungsrichter verweist darauf, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich in einem Urteil die deutsche Sonderregelung für ältere Arbeitnehmer moniert habe. In Deutschland können derzeit über 52-jährige ohne Sachgrund befristet eingestellt werden. Die Bundesregierung muss dieses Gesetz nun überarbeiten. Dieterich sagte, eine Differenzierung dürfe nicht pauschal nach dem Alter erfolgen.

Quelle: Pressemitteilung Der Tagesspiegel

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