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Kabinett beschließt neues Düngegesetz

Archivmeldung vom 31.05.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.05.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Bundesregierung hat am Mittwoch den von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) vorgelegten Entwurf für ein neues Düngegesetz beschlossen. Damit arbeite die Ampelregierung auf das Ziel einer "zukunftsfesten Düngepraxis", "Verlässlichkeit" für die Landwirte und "sauberer Gewässer" hin, heißt es aus dem Landwirtschaftsministerium.

Die Anpassungen des Düngegesetzes seien rechtlich notwendig, um EU-Recht umzusetzen, die Stoffstrombilanz-Verordnung zu optimieren und eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung einführen zu können. Zudem setze man einige Anforderungen der EU-Düngeprodukteverordnung zum Inverkehrbringen von EU-Düngeprodukten in nationales Recht um. Es gelte, drastische Strafzahlungen wegen des Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie endgültig abzuwenden, so das Ministerium.

Deutschland hatte der EU-Kommission ein Wirkungsmonitoring zur Düngeverordnung von 2020 zugesagt. Die EU-Kommission habe deutlich gemacht, dass sie von Deutschland ein robustes, rechtssicheres, vollzugstaugliches und auf kontrollierbaren Daten beruhendes System erwarte. Nach den Plänen des Landwirtschaftsministeriums (BMEL) ist es das Ziel, dass Betriebe von Auflagen ausgenommen werden können, die in belasteten Gebieten Wasser schützen. Der Einsatz von Dünger solle "angemessen und fair" bewertet werden. Zentrales Ziel sei es, das Verursacherprinzip weiter zu stärken - wer überdüngt und damit Gemeingüter wie Wasser oder Klima gefährdet, soll dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Dies gelte besonders in den "Roten Gebieten" mit hoher Nitratbelastung des Grundwassers. Außerdem sollen damit Daten bezüglich Nährstoffen und Düngepraxis nachvollzogen und bewertet werden, um darauf aufbauend für die Betriebe gezielte Maßnahmen abzuleiten.

Das neue Düngegesetz soll auch eine größere Flexibilität ermöglichen, um beispielsweise den Geltungsbereich der Stoffstrombilanz direkt in der Verordnung zu regeln. Ebenso soll eine präzise Bilanzierung und Bewertung von Nährstoffflüssen ermöglicht werden. Bestehende Vorschriften wie Schwellenwerte, die einen Betrieb zur Stoffstrombilanz verpflichten, sollen harmonisiert werden. Indem einmal erhobene Daten mehrfach beziehungsweise besser ausgewertet werden, soll der Mehraufwand für Betriebe verringert werden. Auch sollen Instrumente für einen zielgerichteten Vollzug der Düngeregeln gestärkt werden. Das neue Düngegesetz soll noch dieses Jahr in Kraft treten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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