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Koalition einigt sich bei Kurzarbeitergeld und Wahlrechtsreform

Archivmeldung vom 26.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Große Koaltion (GroKo): SPD und CDU / CSU
Große Koaltion (GroKo): SPD und CDU / CSU

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Spitzen der Großen Koalition haben sich auf eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis zum 31.12.2021 geeinigt. Das teilten die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD am Dienstagabend mit. Corona-Hilfen für den Mittelstand, wie die Überbrückungshilfen für Unternehmen und Zuschüsse zu den Betriebskosten, sollen bis zum Jahresende 2020 verlängert werden.

Außerdem sprach CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer von einer Einigung auf eine Wahlrechtsreform. Demnach soll schon für die Bundestagswahl 2021 "mit einer entsprechenden Dämpfungsmaßnahme dem ungehinderten Aufwachsen des Bundestages entgegengetreten werden", die eigentliche Wahlrechtsreform solle dann 2025 umgesetzt werden.

SPD-Chef Norbert Walter-Borjans ergänzte, dass bis dahin eine Wahlrechtskommission über Themen wie die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre und eine Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre sprechen solle. Bis Mitte 2023 sollten entsprechende Empfehlungen vorliegen. Die Koalitionsspitzen waren am Nachmittag im Kanzleramt zusammengekommen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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