Verwaltungsgerichtsurteil lässt Kosten für Schallschutz in die Höhe schnellen
Archivmeldung vom 04.07.2018
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Freigeschaltet durch André OttSchallschutz gibt es nun auch für niedrige Zimmer, Wohnküchen und Wintergärten. Das haben die Richter entschieden. Entsteht durch das Urteil eine Deckungslücke, die nicht aufzufangen ist? Dazu erklärt der AfD-Landtagsabgeordnete Franz Wiese, Mitglied im Sonderausschuss BER des Landtages Brandenburg: „Das jetzige Verwaltungsgerichtsurteil verschärft die finanzielle Lage des BER dramatisch. Schon bisher wurden die Lücken in der Finanzierung dadurch gedeckt, dass Gelder die für den Schallschutz zurückgestellt waren, zweckentfremdet genutzt wurden."
Wiese weiter: " Wie soll das jetzt weitergehen? Schon das Verwaltungsgerichtsurteil in Sachen Schallschutz von 2013 hat die Kosten damals verfünffacht. Es ist kaum vorstellbar, auf welche Höhe die Kosten jetzt ansteigen werden. Ich kann nur dem ehemaligen AfD-Landesvorsitzenden Alexander Gauland Recht geben, der bereits 2014 prognostiziert hatte, dass der BER uns mindestens 8 Milliarden € kosten würde. Bei 7 Milliarden sind wir nach jetziger Schätzung. Das aktuelle Verwaltungsgerichtsurteil wird uns wahrscheinlich weit über die 8 Milliardengrenze bringen. Die Fehleinschätzung des Aufsichtsrates hinsichtlich der jetzt erfolgten Entscheidung ist ein erneutes Armutsurteil für diesen. Ich fordere die Mitglieder des Aufsichtsrates auf, ihre Ämter sofort niederzulegen. Sie haben ihre Unfähigkeit lange genug unter Beweis gestellt. Das Gewurschtel am BER muss endlich ein Ende haben. Die Länder Brandenburg, Berlin und der Bund müssen ihrer Verantwortung gerecht werden und einen neuen Aufsichtsrat berufen. Damit die meisten von uns die Eröffnung noch erleben, sollte dieser aus Fachleuten bestehen.“
Quelle: AfD Deutschland