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Bundestag beschließt Gutscheinlösung bei Pauschalreisen

Archivmeldung vom 02.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Unterschiedliche Gutscheinkarten (Symbolbild)
Unterschiedliche Gutscheinkarten (Symbolbild)

Foto: joho345
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundestag hat am Donnerstag eine Gutscheinlösung bei Pauschalreisen auf den Weg gebracht. Die Koalitionsfraktionen beschlossen am frühen Abend einen entsprechenden Gesetzentwurf bei Stimmenthaltung der AfD.

Demnach soll Reiseveranstaltern die Möglichkeit gegeben werden, den Reisenden statt der sofortigen Rückerstattung des Reisepreises einen Gutschein im Wert der bereits erhaltenen Vorauszahlungen anzubieten. Der Reisegutschein soll zudem gegen eine etwaige Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert sein und gelte nur im Hinblick der aktuellen Covid-19-Pandemie. Nach Ablauf der derzeitigen Reisebeschränkungen könne er beim Reiseveranstalter eingelöst werden, wie es in dem Gesetzentwurf heißt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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