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Storch: Geplanter IS-Terror zeigt die Notwendigkeit von Abschiebungen islamistischer Gefährder und Täter

Archivmeldung vom 01.06.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.06.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Beatrix von Storch (2022) Bild: AfD Deutschland
Beatrix von Storch (2022) Bild: AfD Deutschland

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat fünf Männer aus Tadschikistan als IS-Terroristen zu mehreren Jahren Haft verurteilt. Die Tadschiken sollen auf Anweisung führender IS-Terroristen mindestens einen Anschlag vorbereitet haben. Dazu standen die verurteilten Terroristen ab 2019 in Kontakt mit einem führenden IS-Mitglied in Afghanistan.

Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin, erklärt: „Während SPD-Innenministerin Faeser permanent von der ‚Gefahr von rechts‘ als größter Bedrohungen für unser Gemeinwesen schwadroniert, besteht weiterhin die Gefahr des radikal-islamischen Terrorismus, wie das Düsseldorfer Urteil gegen die IS-Terroristen zeigt.

Aber radikalisierte Muslime als anhaltende Gefahr für unsere Sicherheit darzustellen, passt nicht in das Multi-Kulti-Einwanderungsweltbild der Genossin. Wahrscheinlich werden die Täter auch nicht abgeschoben, weil den Terroristen eine Abschiebung nicht zumutbar sei. Aber die Planung des nächsten IS-Terroranschlags durch Terroristen und Gefährder ist der deutschen Gesellschaft wohl zumutbar. Damit haben Multi-Kulti-Propagandisten wie Faeser kein Problem.

Als AfD fordern wir klar: Abschieben, um terroristische Bedrohungen und Gefahren durch Islamisten zu verhindern. Und Grenzkontrollen. Denn Abschiebungen sind sinnlos, wenn die Abgeschobenen kurzerhand wieder einreisen können.“

Quelle: AfD Deutschland

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