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Haßelmann fordert breite Debatte um Abtreibungsrecht

Archivmeldung vom 15.04.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.04.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Britta Haßelmann (2023)
Britta Haßelmann (2023)

Foto: Superbass
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Britta Haßelmann, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, fordert, die Empfehlungen der Kommission zur Liberalisierung des Abtreibungsrechts sollten "Auftakt für eine breite, gesellschaftliche Debatte in gegenseitigem Respekt für die unterschiedlichen Positionen sein".

"Der selbstbestimmte Schwangerschaftsabbruch bedarf in der frühen Phase der Schwangerschaft einer differenzierten Regelung außerhalb des Strafgesetzbuchs", sagte Haßelmann der "Süddeutschen Zeitung". 

"Wir teilen die Einschätzung der Kommission, dass Abbrüche in der fortgeschrittenen Phase der Schwangerschaft, wenn der Fötus eigenständig lebensfähig ist, grundsätzlich verboten bleiben sollen. Auch nicht selbstbestimmte oder unsichere Abbrüche müssen weiter unter Strafe stehen." Die Grünen wollten das Selbstbestimmungsrecht von Frauen stärken. "Zugleich wollen wir, dass der Schutz des werdenden Lebens in der jeweiligen Lebensphase gewahrt bleibt", sagte die Grünen-Politikerin weiter. "Diese beiden Ziele werden in der Breite der Gesellschaft geteilt." Man wisse, dass die Versorgungssituation bei Schwangerschaftsabbrüchen lückenhaft sei. "In manchen Regionen ist die Lage dramatisch. Das muss sich ändern." 

Frauen brauchten bei dieser schwierigen Entscheidung die bestmögliche Unterstützung und medizinische Versorgung. Am Montag hatte die "Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" ihren Bericht an die Kabinettsmitglieder übergeben. Sie empfiehlt eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts. Schwangerschaftsabbrüche in der frühen Phase sollen nach ihrer Auffassung erlaubt und nicht mehr im Strafrecht reguliert werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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