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Rechtliche Grundlagen zur Patientenverfügung sollen überarbeitet werden

Archivmeldung vom 21.10.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.10.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Die rechtlichen Grundlagen über Behandlungsmaßnahmen in medizinisch kritischen Zuständen sollen verbessert werden und so den Menschen in Deutschland mehr Entscheidungsmöglichkeiten einräumen.

Es ist vorgesehen, dass es ein neues Gesetz in Deutschland geben wird, das über die rechtlichen Grundlagen bezüglich weiterführenden Behandlungen in umstrittenen medizinischen Grenzsituationen entscheiden wird.
Nach den vorausgegangenen und langwierigen Diskussionen über die Patientenverfügungen sollen nun bis Ostern 2009 neue rechtliche Grundlagen geschaffen werden. Dies bestätigte der Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach bei der Präsentation zum Gesetzentwurf in Berlin."Wir schulden den Betroffenen Rechtssicherheit", sagte er am Dienstag.
Mit dem neuen Gruppenantrag, der fraktionsübergreifend gelten wird, soll es laut dem Gesetz von den Menschen darüber entschieden werden, wann beispielsweise die künstliche Beatmung oder die Ernährung beendet werden soll. Die Patienten oder auch deren Familien dürften auch über die Abstellung der Geräte entscheiden, wenn es sich nicht um eine tödliche Krankheit des Patienten handelt.
Das wird allerdings nur möglich sein, wenn sich die Betroffenen vor dem Aufsetzen der Patientenverfügung von einem Arzt haben beraten lassen und das Dokument gemeinsam mit einem Notar aufsetzen. Hat keine ärztliche Beratung stattgefunden, dann wird die einfache Patientenverfügung nur gelten, sofern es sich um eine unheilbare und tödliche Krankheit handelt.
Der Antrag Bosbach über das neue Gesetz zur Patientenverfügung wurde von mehren Abgeordneten der Fraktionen abgelehnt, weil der Entwurf zu restriktiv sei. "Dies läuft darauf hinaus, das Sterben erst nach Ausschöpfung sämtlicher ärztlicher Möglichkeiten zuzulassen", sagten die SPD-Abgeordneten Fritz Rudolf Körper und Joachim Stünker zu dem Entwurf.
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