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Organspende: Neue Initiative für Widerspruchslösung im Bundestag

Freigeschaltet am 24.06.2024 um 10:53 durch Sanjo Babić
Organspende kann nur bei lebenden Menschen durchgeführt werden: Daher besteht die Pflicht zur Narkose des "Hirntoten" und Anschnallpflicht weil sich der "Hirntote" sonst wehrt...
Organspende kann nur bei lebenden Menschen durchgeführt werden: Daher besteht die Pflicht zur Narkose des "Hirntoten" und Anschnallpflicht weil sich der "Hirntote" sonst wehrt...

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten will mit einer neuen fraktionsübergreifenden Initiative eine Widerspruchslösung bei der Organspende erreichen. Man sei zuversichtlich, dass das dieses Mal gelingen werde, "weil sich der Bundestag in dieser Wahlperiode anders zusammensetzt", sagte Sabine Dittmar (SPD) am Montag bei der Vorstellung der Initiative in Berlin.

Zusätzlich gehören der Gruppe neben Dittmar auch Gitta Connemann (CDU), Armin Grau (Grüne), Christoph Hoffmann (FDP), Peter Aumer (CSU) und Petra Sitte (Linke) an. Eine Widerspruchsregelung hieße, dass jede Person automatisch nach ihrem Tod potenzieller Organspender wird, außer sie hat zu Lebzeiten widersprochen. 

Ein erster Anlauf für eine Widerspruchsregelung war 2020 im Bundestag gescheitert. Derzeit gilt in Deutschland eine sogenannte Zustimmungsregelung: Demnach ist nur, wer zu Lebzeiten ausdrücklich seine Bereitschaft zur Organspende dokumentiert hat, auch potenzieller Organspender. Auch aus den Ländern gibt es unter Federführung von Nordrhein-Westfalen eine Initiative für eine Widerspruchslösung. Ziel ist es, die Zahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen. Knapp 8.400 Menschen stehen aktuell auf Wartelisten für ein neues Organ. Kritiker sehen in einer Widerspruchsregelung einen zu großen Eingriff in das individuelle Selbstbestimmungsrecht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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