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Bundeswahlausschuss entscheidet am 3. August 2017 über Beschwerden

Archivmeldung vom 31.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thomas Siepmann / pixelio.de
Bild: Thomas Siepmann / pixelio.de

In seiner zweiten Sitzung zur Bundestagswahl wird der Bundeswahlausschuss über Beschwerden gegen Entscheidungen der Landeswahlausschüsse beraten. Die Landeswahlausschüsse hatten in ihren Sitzungen am 28. Juli 2017 über die Zurückweisung oder Zulassung von Landeslisten entschieden. Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilt, findet die öffentliche Sitzung am Donnerstag, den 3. August 2017, um 11:00 Uhr, im Deutschen Bundestag in Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1), Raum 3.101 (Anhörungssaal), statt.

Gegen die Zurückweisung ihrer Landeslisten können die Parteien noch bis heute (31. Juli 2017), 24:00 Uhr Beschwerde einlegen. Auch die Landeswahlleitungen können gegen die Zulassung einer Landesliste in ihrem Land Beschwerde erheben. Der Bundeswahlleiter lädt zu der Sitzung die Vertrauenspersonen der betroffenen Landeslisten und die jeweilige Landeswahlleitung ein. In der Beschwerdeverhandlung werden alle anwesenden Beteiligten gehört. Im Anschluss an die Sitzung gibt der Bundeswahlleiter die Entscheidung des Bundeswahlausschusses bekannt. Die Beschwerden, über die der Bundeswahlausschuss im Einzelnen entscheiden wird, werden in einer weiteren Pressemitteilung des Bundeswahlleiters am Dienstag, den 1. August 2017, bekanntgegeben.

Quelle: Der Bundeswahlleiter (ots)

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