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Regierung will Berufsausbildungsbeihilfe erhöhen und vereinfachen

Archivmeldung vom 12.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kleingeld (Symbolbild)
Kleingeld (Symbolbild)

Bild: Kurt F. Domnik/pixelio.de

Die Bundesregierung will die Berufsausbildungsbeihilfe für Azubis vereinfachen und die Bedarfssätze erhöhen. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hervor, über den die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Mittwochsausgaben berichten. Der Entwurf soll am Mittwoch vom Bundeskabinett auf dem Weg gebracht werden.

Die Bundesagentur für Arbeit zahlt Berufsausbildungsbeihilfe, wenn Lehrlinge nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, die Ausbildungsvergütung aber nicht ausreicht für Miete, Verpflegung oder Fahrten. Bei der Zuschussberechnung werden den Bedarfssätzen unter Berücksichtigung von Freibeträgen das Einkommen der Eltern und die Ausbildungsvergütung gegenübergestellt. "Durch die Anpassung wird den steigenden Unterkunfts- und Verpflegungskosten aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung Rechnung getragen", heißt es im Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums.

Der monatliche Höchstbedarf für die Unterkunft soll auf 420 Euro angehoben werden und der für die Verpflegung auf 168 Euro. Dies entspricht nach Ministeriumsangaben einem Plus von 23,5 Prozent. Darüber hinaus ist - analog zur geplanten Bafög-Reform - eine Erhöhung der Freibeträge um bis zu sieben Prozent geplant.

Der Entwurf sieht auch Vereinfachungen bei der Berechnung des Bedarfs vor. Die geplanten Änderungen werden bei der Bundesagentur für Arbeit zu jährlichen Mehrausgaben von bis zu 123 Millionen Euro führen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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