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Bundestag beschließt "Starke-Familien-Gesetz"

Archivmeldung vom 21.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesversammlung: Plenarsaal im Reichstagsgebäude
Bundesversammlung: Plenarsaal im Reichstagsgebäude

Foto: Times
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundestag hat das sogenannte "Starke-Familien-Gesetz" von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) auf den Weg gebracht. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am Donnerstagnachmittag mit den Stimmen der Großen Koalition beschlossen.

FDP und Linke stimmten dagegen, die Grünen und die AfD enthielten sich. Mit dem Gesetz sollen Familien mit geringem Einkommen gestärkt werden. Unter anderem soll der Kinderzuschlag zum 1. Juli von derzeit maximal 170 Euro pro Monat und Kind auf 185 Euro erhöht werden. Außerdem soll der Kinderzuschlag für Alleinerziehende geöffnet werden. Zudem soll das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket ausgeweitet werden: Der Gesetzentwurf sieht unter anderem ab August eine Erhöhung des "Schulstarterpakets" vor. Eigenanteile der Eltern für Schulmittagessen und die Schülerbeförderung sollen wegfallen. Von der Opposition war im Vorfeld unter anderem kritisiert worden, dass wegen des bürokratischen Aufwandes zu wenige bedürftige Familien die Leistungen in Anspruch nehmen würden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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