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VSV klagt gegen Deutschland wegen Staatshaftung bei Insolvenz von Thomas Cook

Archivmeldung vom 20.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Verbraucherschutzverein (VSV) klagt den Staat Deutschland in Berlin auf Staatshaftung. Die Deckelung der Versicherungssumme für Reiseveranstalter auf 110 Mio Euro führt bei der Insolvenz von Thomas Cook Deutschland (Neckermann, Bucher Reisen, Öger Tours, ...) dazu, dass geschädigte Pauschalreisende aus Österreich und Deutschland nicht erwarten können, aus der Insolvenzabsicherung zu 100% entschädigt zu werden.

"Der VSV wird in Musterprozessen gegen Deutschland zunächst die Rechtslage gerichtlich - bis zum Europäischen Gerichtshof - klären versuchen und dann allen seinen außerordentlichen Mitgliedern (30 Euro pro Jahr) helfen, den Ausfall vom deutschen Staat ersetzt zu bekommen," sagt Peter Kolba, Obmann des VSV.

Quelle: Verbraucherschutzverein (ots)

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