VSV klagt gegen Deutschland wegen Staatshaftung bei Insolvenz von Thomas Cook
Archivmeldung vom 20.11.2019
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Freigeschaltet durch André OttDer Verbraucherschutzverein (VSV) klagt den Staat Deutschland in Berlin auf Staatshaftung. Die Deckelung der Versicherungssumme für Reiseveranstalter auf 110 Mio Euro führt bei der Insolvenz von Thomas Cook Deutschland (Neckermann, Bucher Reisen, Öger Tours, ...) dazu, dass geschädigte Pauschalreisende aus Österreich und Deutschland nicht erwarten können, aus der Insolvenzabsicherung zu 100% entschädigt zu werden.
"Der VSV wird in Musterprozessen gegen Deutschland zunächst die Rechtslage gerichtlich - bis zum Europäischen Gerichtshof - klären versuchen und dann allen seinen außerordentlichen Mitgliedern (30 Euro pro Jahr) helfen, den Ausfall vom deutschen Staat ersetzt zu bekommen," sagt Peter Kolba, Obmann des VSV.
Quelle: Verbraucherschutzverein (ots)