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Grüne: Verbesserungsbedarf bei Richter-Berufung auch in Deutschland

Archivmeldung vom 21.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Eine typische Gerichtsverhandlung (Symbolbild)
Eine typische Gerichtsverhandlung (Symbolbild)

Bild: Heiderose Manthey / Eigenes Werk

Angesichts des Streits um die Justizreform in Polen haben die Grünen darauf hingewiesen, dass es auch bei der Berufung von Richtern in Deutschland Verbesserungsbedarf gibt. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik der Grünen-Bundestagsfraktion, "mit Blick auf das Verfahren der EU gegen Polen stellt sich die Frage, wie es eigentlich bei uns um die Bestellung von Richtern steht. Darüber müssen wir diskutieren."

So würden Richter auch hierzulande unter Einbeziehung von Parlamentariern und der politischen Exekutive bestellt. "In Deutschland ernennen Minister die Richter. Ist das so eigentlich in Ordnung?", fragte Keul. Für Bundesgerichte habe es sich zudem eingebürgert, "dass CDU und SPD die in den Wahlausschüssen zur Wahl stehenden Kandidaten abwechselnd vorschlagen". Besetzt seien die Ausschüsse nicht mit Richtern, sondern mit Parteipolitikern und Landesministern. "Selbst in Staaten wie Tunesien gibt es das Modell eines unabhängigen Richterrats, der neue Richter beruft", regte Keul an, die Richterwahl auch hierzulande zumindest transparenter zu gestalten.

Der Deutsche Richterbund begrüßte Keuls Vorstoß umgehend. "Das deutsche System hat insbesondere zwei gravierende Schwachstellen, die es zu beheben gilt", sagte der Vorsitzende Jens Gnisa der "NOZ". "Erstens sind die Gerichte bei uns nicht selbstverwaltet, sondern bei Personal und Ausstattung von der Exekutive abhängig. Zweitens hat der Justizminister die rechtliche Möglichkeit, auf einzelne Strafverfahren durchzugreifen."

Die EU-Kommission hatte in dieser Woche unter Verweis auf die Justizreform Polens erstmals in der Geschichte der Gemeinschaft ein Verfahren gegen ein Mitgliedsland nach Artikel 7 der EU-Verträge eingeleitet. Dies kann zu einem Entzug der Stimmrechte im Ministerrat führen.

Keul zeigte ferner Verständnis für die Klage einer Osnabrücker Richterin auf bessere Einstiegsbesoldung. "Wer unseren Rechtsstaat pflegt, sollte auch entsprechend seiner Verantwortung bezahlt werden", sagte Keul, die auch Parlamentarische Geschäftsführerin ihrer Fraktion im Bundestag ist. Die Klage liegt dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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