CDU und FDP fordern Ausweitung des Untersuchungszeitraums im BER-U-Ausschuss
Archivmeldung vom 01.04.2019
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Freigeschaltet durch André OttCDU und FDP fordern in einem gemeinsam Antrag die Ausweitung des Untersuchungszeitraums im BER-Untersuchungsausschuss. Die beiden Parteien wollen so Zugang zu Zeugen und Dokumenten erhalten, aus denen hervorgehen könnte, ob der Eröffnungstermin im Oktober 2020 wegen der aktuellen Bauverzögerungen noch zu halten ist.
Der Antrag stützt sich auf die Aussage eines Zeugen, der am vergangenen Freitag im Untersuchungsausschuss befragt worden war. Der Mitarbeiter des TÜV hatte dabei auch Aussagen zur aktuellen Situation auf der Flughafenbaustelle getätigt. Deshalb können CDU und FDP nun argumentieren, dass aus ihrer Sicht die Erkenntnisse aus den bisherigen Untersuchungen "gegenwartsrelevant" geworden sind. "Die entscheidenden Fragen nach Mängel-Clustering, tatsächlichen Terminfristen und den aktuellen Kenntnissen des Aufsichtsrates müssen beantwortet werden, weshalb eine Erweiterung des Untersuchungsauftrages zwingend ist", sagt Sebastian Czaja (FDP).
Der neue Fragenkatalog soll auch die Fristen für Baufirmen und die gestaffelte Abarbeitung von Mängeln beinhalten. Die Opposition will Klarheit darüber gewinnen, welche Zeitpuffer noch vorhanden sind, um Bauverzögerungen bei den Kabeln und Brandmeldeanlagen aufzuholen. Damit würde auch die umstrittene "Mängelclusterung" in den Untersuchungszeitraum fallen. Mit der "Mängelclusterung" ist eine gestaffelte Beseitigung der zahlreichen Mängel vor allem an den Kabelgewerken und der Brandmeldeanlage gemeint. Eigentlich verlangt der TÜV eine vollständig mangelfreie Baustelle, bevor er mit den finalen Abnahmen beginnt. Durch die Clusterung könnten weniger relevante Mängel auch noch während der finalen Abnahmen beseitigt werden.
Bisher duften die Abgeordneten nur die Vorgänge am BER bis zum 28. Juni 2018 untersuchen. Das will die Opposition bis in die Gegenwart ausweiten. CDU und FDP wollen nun rasch einen entsprechenden Antrag ins Abgeordnetenhaus einbringen. Nach der Prüfung durch den Rechtsausschuss könnte das Plenum am 23. Mai die Ausweitung des Untersuchungszeitraumes bis zu diesem Tag beschließen. Michael Müller müsste am 7. Juni 2019 dann bereits zum erweiterten Untersuchungszeitraum Stellung nehmen.
Um den Untersuchungsgegenstand eines U-Ausschusses zu verändern, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Ein Sachzusammenhang zum derzeitigen Untersuchungsgegenstand muss gegeben sein, und die neuen Fragen müssen verfassungsgemäß sein. Das Berliner Untersuchungsausschuss-Gesetz erlaubt es einer Minderheit von 25 Prozent der Abgeordneten, einen Untersuchungsausschuss zu beantragen. Der Minderheitenschutz sieht vor, dass das Plenum auch einer von derselben Minderheit eingebrachter Änderung oder Erweiterung des Untersuchungsgegenstandes zustimmt. Andernfalls könnten die Abgeordneten einfach einen weiteren Untersuchungsausschuss beantragen.
Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)