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Kabinett beschließt Gesetzesentwurf gegen "Gehsteigbelästigungen"

Archivmeldung vom 24.01.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.01.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Bundesregierung hat den von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) vorgelegten Gesetzesentwurf gegen "Gehsteigbelästigungen" beschlossen. Mit dem Vorhaben wolle man Schwangere vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor unzulässigen Belästigungen durch Abtreibungsgegner schützen, teilte das Ministerium am Mittwoch mit.

"Wir stärken die Rechte von Schwangeren und gehen einen wichtigen Schritt für die Selbstbestimmung der Frau", sagte Paus. "Vor Beratungsstellen, Praxen und Kliniken müssen wir schwangere Frauen wirksam vor Belästigungen und unzumutbaren Einflussnahmen schützen: Hier hat Meinungsfreiheit ihre Grenzen - auch im Sinne des Schutzes des werdenden Lebens, der durch die ergebnisoffene Schwangerschaftskonfliktberatung gewährleistet wird", ergänzte sie. 

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Frauen ungehindert eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch nehmen können und ungehinderten Zugang zu Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, erhalten. Damit soll ein bundeseinheitlicher Rahmen geschaffen werden. Untersagt werden verschiedene Formen von Belästigungen der Schwangeren vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. 

Hierzu wird begleitend ein Bußgeldtatbestand eingeführt, nach dem die Belästigungen geahndet werden können. Neben dem Schutz der Schwangeren soll auch das Personal von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen vor Behinderungen bei der Ausübung ihrer jeweiligen Tätigkeiten geschützt werden. Zur verbesserten Übersicht über die regionale Versorgungslage sieht die Gesetzesänderung darüber hinaus eine Ergänzung der Bundesstatistik nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz durch eine zusätzliche jährliche Auswertung der Schwangerschaftsabbrüche unterhalb der Landesebene vor, so das Ministerium.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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