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Heftige Kritik an Spahns neuen Plänen

Archivmeldung vom 11.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Debattenkultur im Bundestag (Symbolbild)
Debattenkultur im Bundestag (Symbolbild)

Bild: Rob hyrons, fotolia / Eigenes Werk

An den Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, wonach sein Ministerium künftig grundsätzlich alleine entscheiden können soll, welche Untersuchungen und Behandlungsmethoden von den Krankenkassen bezahlt werden, gibt es heftige Kritik. Damit würden "alle aus gutem Grund geltenden Grundprinzipien der evidenzbasierten Medizin" über Bord geworfen, sagte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Josef Hecken, der FAZ.

Dieses Gremium entscheidet bislang darüber, welche Therapien den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden. Es besteht aus Vertretern der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser. Hecken verwies darauf, dass die von den Kassen übernommenen Leistungen per Gesetz zweckmäßig sein müssen. Dazu sei ein Nachweis der Wirksamkeit erforderlich, der zumindest ein positives Nutzen-Schadens-Verhältnis voraussetze. "Dies ist elementar zum Schutz der Patientinnen und Patienten vor unnützen oder gar schädlichen Behandlungsoptionen." Dass auf diesen Wirksamkeitsnachweis nun verzichtet werden solle, "kann Patientinnen und Patienten direkt gefährden", sagte Hecken.

Ihm zufolge verstoßen Spahns Pläne aber noch gegen ein zweites Grundprinzip: das der Wirtschaftlichkeit. Schließlich werden die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung von der Versichertengemeinschaft bezahlt. Wie die FAZ vorab berichtet hatte, geht es Spahn mit seinem Vorhaben unter anderem darum, dass die Krankenkassen die Kosten für eine Liposuktion übernehmen - also das Absaugen von Fettgewebe bei Frauen mit krankhaften Fettverteilungsstörungen. Dies ist für Spahn aber nur ein mögliches Beispiel. Die Krankenkassen lehnen es bislang ab, die Kosten für einen solchen Eingriff zu übernehmen, da der Nutzen nicht hinreichend belegt sei.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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