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Bundeswahlleiter stellt 42 Strafanzeigen wegen Veröffentlichung von ausgefüllten Wahlzetteln

Archivmeldung vom 23.10.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.10.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Der Bundeswahlleiter hat im Zusammenhang mit der Bundestagswahl insgesamt 42 Strafanzeigen wegen des Verdachts der Verletzung des Wahlgeheimnisses gestellt. Das berichtet die "Welt".

Demnach handelt es sich bei den Vorfällen um Fotos von ausgefüllten Stimmzetteln, die in sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter auftauchten. "Wir haben die Strafanzeigen heute bei der Staatsanwaltschaft in Wiesbaden eingereicht", teilte die Justiziarin des Bundeswahlleiters der Zeitung auf Anfrage mit. Im Zuge der Bundestagswahl waren zahlreiche Hinweise auf mögliche Verletzungen des Wahlgeheimnisses eingegangen.

Nun müssen die Strafverfolgungsbehörden prüfen, ob gegen die verdächtigen Personen Ermittlungen eingeleitet werden. Laut Rechtslage muss die Wahl geheim stattfinden. Es ist demnach verboten beispielsweise einen ausgefüllten Stimmzettel zu fotografieren und die Aufnahmen zu veröffentlichen. Nach Paragraf 107c des Strafgesetzbuches kann die Verletzung des Wahlgeheimnisses mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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