Bundesfrauenministerin Schwesig fordert strengeres Sexualstrafrecht: "Nein heißt Nein!"
Archivmeldung vom 09.01.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittBundesfrauenministerin Manuela Schwesig sieht erhebliche Mängel beim Schutz sexuell bedrängter Frauen. "Es ist dringend nötig, dass das Strafrecht geändert wird, um Frauen zukünftig besser vor Gewalt zu schützen", sagte die SPD-Politikerin dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). "Losgelöst von den Fällen in Köln gilt: Vergewaltigung muss konsequent bestraft werden. Nein heißt Nein! Das muss auch per Gesetz gelten."
Sie unterstütze Justizminister Heiko Maas (SPD) bei dessen Vorhaben, Paragraf 177 des Strafgesetzbuches zu reformieren. "Eine Änderung der Gesetzeslage wird dazu beitragen, dass mehr betroffene Frauen sich zu einer Anzeige entschließen, dass weniger Strafverfahren eingestellt werden und dass sexuelle Übergriffe adäquat geahndet werden", sagte Schwesig dem RND. Derzeit gilt Geschlechtsverkehr nur in drei Fällen als Vergewaltigung: Wenn er entweder mit Gewalt oder mit Drohungen für Leib und Leben erzwungen wird oder wenn der Täter eine schutzlose Lage des Opfers ausnutzt. Es genügt nicht, dass eine Frau eindeutig "Nein" sagt. Gewalt gegen Frauen ist laut Schwesig alltäglich: "Sexuelle Übergriffe auf Frauen passieren jeden Tag. In Deutschland erlebt jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt - die Gewalt findet in der Mitte der Gesellschaft statt", sagte Schwesig dem RND. Ihr Haus hat das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" freigeschaltet - das in 15 Sprachen abrufbare Angebot unter der Telefonnummer 08 000 116 016 habe in den letzten zwei Jahren rund 100 000 Kontakte ermöglicht.
Quelle: Redaktionsnetzwerk Deutschland (ots)