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Bitkom: Vorratsdatenspeicherung schafft Rechtsunsicherheit

Archivmeldung vom 16.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Der Digitalverband Bitkom sieht die schnelle Verabschiedung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung im Bundestag kritisch. "Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wird im Eilverfahren durch das Parlament gebracht. Aus unserer Sicht hätte es die Möglichkeit zur intensiveren Diskussion dieses umstrittenen Themas geben müssen", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

Bei der Vorratsdatenspeicherung müssten Sicherheitsinteressen und Bürgerrechte sehr sorgfältig abgewogen werden. Rohleder: "Es ist fraglich, ob die angestrebten Ermittlungserfolge einen derart starken Eingriff in die Grundrechte der Bürger rechtfertigen." Für die Telekommunikationswirtschaft bedeutet das Gesetz einen hohen technischen und personellen Aufwand. "Die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung ist für die Unternehmen sehr aufwändig und wird nach unseren Schätzungen einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag kosten", so Rohleder. So entstehen einmalige Ausgaben für die technische Infrastruktur und laufenden Kosten für den Betrieb der Systeme sowie für die Bearbeitung der Behördenanfragen.

Kritisch sieht der Branchenverband auch, dass die betroffenen Unternehmen im Gesetzgebungsverfahren nicht gehört wurden. "Die Telekommunikationswirtschaft muss die gesetzlichen Vorgaben umsetzen, wurde zur praktischen Ausgestaltung des Gesetzes aber gar nicht gefragt", sagte Rohleder. Das habe zum Beispiel zu Formulierungen geführt, nach denen "die Speicherung entkoppelt vom Internet" erfolgen soll. Noch sei unklar, wie eine solche Vorgabe umzusetzen sei. Rohleder: "Die Unternehmen müssen sich auf eine längere Phase der Rechtsunsicherheit einstellen, weil das Gesetz mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder vor dem Verfassungsgericht landen wird."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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