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Kommunen verringern Finanzierungsdefizit im 1. Halbjahr 2022 auf 1,6 Milliarden Euro

Archivmeldung vom 05.10.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.10.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Statistisches Bundesamt

Die Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) haben ihr Finanzierungsdefizit im 1. Halbjahr 2022 auf 1,6 Milliarden Euro verringert. Im 1. Halbjahr 2021 hatte das Defizit knapp 5,8 Milliarden Euro betragen. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Grundlage der vierteljährlichen Kassenstatistik mit.

Das Ergebnis setzt sich aus kommunalen Kern- und Extrahaushalten zusammen: Das Defizit der Kernhaushalte belief sich im 1. Halbjahr 2022 auf 2,0 Milliarden Euro. Im 1. Halbjahr 2021 hatte es bei 6,8 Milliarden gelegen. Die Extrahaushalte erzielten dagegen im 1. Halbjahr 2022 einen Finanzierungsüberschuss von rund 0,4 Milliarden Euro. Im Vorjahreszeitraum hatte der Überschuss 1,0 Milliarden Euro betragen.

Gewerbesteuereinnahmen stark gewachsen

Im 1. Halbjahr 2022 stiegen die gesamten Bereinigten Einnahmen der Kommunen im Vergleich zum 1. Halbjahr 2021 um 10,0 % auf 149,4 Milliarden Euro (+13,6 Milliarden Euro). Die Steuereinnahmen waren 19,4 % höher und beliefen sich auf 52,9 Milliarden Euro (+8,6 Milliarden Euro). Dabei war bei den Gewerbesteuereinnahmen (netto) ein Zuwachs um 24,7 % auf 29,4 Milliarden Euro feststellbar, weil sich die Wirtschaft nach der Corona-Krise erholte und gestundete Zahlungen nachgeholt wurden. Die Steuereinnahmen (netto) sind in allen Ländern gestiegen, jedoch ragt Rheinland-Pfalz mit +62,7 % deutlich heraus. Die geringste Zunahme gab es in Brandenburg (+2,9 %).

Die Schlüsselzuweisungen in Höhe von 24,7 Milliarden Euro waren im 1. Halbjahr 2022 um 6,0 % höher als im Vorjahreszeitraum und bewegen sich auf dem Niveau des 1. Halbjahres 2020. Die Einnahmen aus Verwaltungs- und Benutzungsgebühren stiegen kräftig um 11,0 % und beliefen sich auf 17,2 Milliarden Euro. Dies deutet auf eine höhere Inanspruchnahme kommunaler Einrichtungen hin.

Schnell steigende Ausgaben für den Betrieb der Verwaltung

Die Bereinigten Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände stiegen im 1. Halbjahr 2022 im Vergleich zum 1. Halbjahr 2021 um 6,7 % beziehungsweise 9,5 Milliarden Euro auf 151,0 Milliarden Euro.

Den stärksten Ausgaben-Anstieg gab es beim laufenden Sachaufwand (+9,0 % auf 35,6 Milliarden Euro). Der mit 13,7 Milliarden Euro größte Einzelposten des laufenden Sachaufwands waren die "Weiteren Verwaltungs- und Betriebsausgaben", die gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 10,0 % stiegen. Hier sind sehr unterschiedliche Arten von Geschäftsvorfällen zugeordnet (unter anderem die Ausgaben für den Energieverbrauch für Betriebszwecke), die nicht einzeln aufzuschlüsseln sind. Der zweithöchste Einzelposten des laufenden Sachaufwands war die "Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen" mit 5,3 Milliarden Euro (+18,2 %). Die Personalausgaben stiegen um 7,9 % auf 39,7 Milliarden Euro. Darunter erhöhten sich die Ausgaben für die regelmäßigen Dienstbezüge und Sozialversicherungsbeiträge der Beschäftigten um 6,5 % auf 33,2 Milliarden Euro, während die Zahlungen zur Unterstützung von Beschäftigten um 21,8 % auf 1,0 Milliarden Euro stiegen.

Ausgaben für Sozialleistungen nur leicht gestiegen

Im Gegensatz dazu stiegen die Ausgaben für Sozialleistungen in Höhe von 33,2 Milliarden Euro im Vergleich zum 1. Halbjahr 2021 unterdurchschnittlich um 3,6 %. Für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) wurden im 1. Halbjahr 2022 rund 9,0 Milliarden Euro ausgegeben (+7,0 %). Dagegen waren die Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) mit rund 8,0 Milliarden Euro um 4,6 % niedriger als im Vorjahreszeitraum. Für die Kinder- und Jugendhilfe wurden rund 6,7 Milliarden Euro und damit 0,4 Milliarden Euro mehr als im Vorjahreszeitraum ausgegeben (+6,6 %). Die Leistungsausgaben nach SGB II waren hingegen um 7,2 % rückläufig und beliefen sich auf 5,7 Milliarden Euro. Bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gab es im 1. Halbjahr 2022 einen starken Anstieg um 68,1 % auf 2,0 Milliarden Euro, unter anderem wegen des Zuzugs von Schutzsuchenden aus der Ukraine.

Die Ausgaben für Sachinvestitionen wurden um 5,0 % auf 16,8 Milliarden Euro erhöht. Die Zinsausgaben sanken um 8,1 % auf unter 1,0 Milliarde Euro. Hier setzte sich der Rückgang der vergangenen Jahre fort.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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