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Streit in der Koalition über Spätabtreibungen

Archivmeldung vom 20.09.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.09.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

In der Debatte über den Gruppenantrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Eingrenzung von Spätabtreibungen kritisierte Caren Marks, Sprecherin der SPD-Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend, auch die Ärzte. "Für uns stellt sich die Frage, warum die Ärzte, die der Union ja in die Feder diktiert haben, die Drei-Tages-Frist nicht längst in ihrem Standesrecht geregelt haben. Ich finde das bedauerlich", sagte Marks der in Essen erscheinenden Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ)

Der Antrag der Union zielt auf eine erweiterte Beratungspflicht des Arztes über Folgen der Spätabtreibung. Dabei soll der Arzt die Schwangere auch über das Leben mit einem behinderten Kind informieren. Zwischen Gespräch und Eingriff sollen mindestens drei Tage liegen. Missachtet der Arzt das, droht ihm ein Bußgeld. Marks wies auch die Forderung nach der Drei-Tages-Frist zurück. "Die Union versucht leider, in einem Punkt einen falschen Eindruck zu erwecken", erklärte Marks. "Sie will offenbar, dass zwischen dem Befund und einem möglichen Schwangerschaftsabbruch eine Drei-Tages-Frist eingehalten wird. Das ist irreführend, denn die Union versucht hiermit den Eindruck zu erwecken, als sei das ein wirkliches Problem in der Praxis." Wenn Johannes Singhammer (CSU), familienpolitischer Sprecher der Union, in der Expertenanhörung 2005 zugehört hätte, so Marks, "wüsste er, dass zwischen dem Befund und dem Abbruch schon jetzt in der Regel zwei bis drei Tage liegen."

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