De Maizière will Zuständigkeiten der Ermittlungsbehörden ausweiten
Archivmeldung vom 28.03.2015
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtBundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will die Zuständigkeiten der Ermittlungsbehörden ausweiten. Demnach sollen die Bundesbehörden sollen künftig Kriminalitätsformen bekämpfen, durch die viele Deutsche zu Opfern werden: Einbruch, Trickbetrug und Diebstahl. "Das Beispiel Wohnungseinbruch zeigt, dass unser traditionelles Verständnis von organisierter Kriminalität an seine Grenzen stößt", sagte de Maizière dem "Spiegel".
Anders als früher steckten heute oft straff organisierte Banden aus dem Ausland dahinter. Im föderalen Deutschland sind aber für die Bekämpfung solcher Delikte bislang die Länder zuständig. Das gilt sowohl für die Polizei als auch für die Staatsanwaltschaft. Beide Institutionen sind vielerorts allerdings überlastet, in manchen Großstädten liegt die Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen unter zehn Prozent.
Dennoch stößt der Bundesinnenminister mit seinem Vorschlag auf breiten Widerstand. "Es sind gerade die großen Länder, die eher weniger Kooperationsbereitschaft zeigen", sagte de Maizière. "Jeder fragt erst einmal, ob er zuständig ist, und nicht, wie er das Problem lösen kann", klagte der Minister.
Selbst im Bundeskabinett kann sich de Maizière nicht durchsetzen: Seinen Vorschlag, dem Generalbundesanwalt die Zuständigkeit für grenzüberschreitende organisierte Kriminalität zu übertragen, blockt das Bundesjustizministerium laut "Spiegel" ab. Ausnahmen könne es nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nur bei Straftaten geben, "die das staatliche Gefüge in länderübergreifender Weise betreffen und ihre Ahndung durch die Landesjustiz der Bedeutung des Angriffs nicht gerecht würde". Organisierte Kriminalität gehöre nicht dazu.
Quelle: dts Nachrichtenagentur