Bundestagswahl 2021: Jede dritte Person mit Migrationshintergrund war wahlberechtigt
Archivmeldung vom 01.10.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićIm Jahr 2020 hatten 21,9 Millionen Menschen und somit 26,7 % der Bevölkerung in Deutschland einen Migrationshintergrund. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis des Mikrozensus 2020 mitteilt, waren davon rund 7,9 Millionen Personen bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 wahlberechtigt.
Dies entspricht etwa einem Drittel (36 %) aller Personen mit Migrationshintergrund und 13 % aller Wahlberechtigten. Eine Person hat nach der hier verwendeten Definition einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde.
41 % der Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund in Deutschland geboren
3,2 Millionen oder 41 % aller Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund wurden in Deutschland geboren. Die Eltern von 595 000 dieser Personen kamen in der Türkei zur Welt, die Eltern von 272 000 Personen in Polen und die Eltern von 165 000 Personen in Italien. Die Mehrheit der Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund wurde aber im Ausland geboren (59 %). Diese 4,7 Millionen zugewanderten Wahlberechtigten lebten durchschnittlich bereits 31 Jahre in Deutschland. Zugewandert waren sie vor allem aus Polen (817 000 Personen), Kasachstan (759 000) und Russland (700 000).
36 % der Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund besitzen deutsche Staatsangehörigkeit seit der Geburt
Voraussetzung für die Wahlberechtigung bei einer Bundestagswahl ist neben der Volljährigkeit auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Gut ein Drittel (36 %) aller 7,9 Millionen Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund besitzt diese seit der Geburt. Ein weiteres knappes Drittel (32 %) erwarb die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung und ebenfalls knapp ein Drittel (31 %) hat die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund ihres Status als (Spät-)Aussiedlerin oder (Spät-)Aussiedler. Knapp 1 % erlangte die deutsche Staatsangehörigkeit mittels Adoption durch mindestens einen deutschen Elternteil.
3 % aller Wahlberechtigten mit doppelter Staatsangehörigkeit
1,7 Millionen oder 3 % aller Wahlberechtigten besaßen neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit - am häufigsten war dies die polnische (17 %), gefolgt von der russischen (15 %) und der italienischen (6 %).
Bei der Bundestagswahl nicht wahlberechtigt waren laut Mikrozensus 2020 neben 8,7 Millionen in Deutschland lebenden volljährigen Ausländerinnen und Ausländern auch die insgesamt 13,7 Millionen Minderjährigen, von denen 3,7 Millionen einen Migrationshintergrund sowie die deutsche Staatsangehörigkeit und 1,7 Millionen ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit hatten.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)