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Bundesnetzagentur-Präsident nennt Urteil zu 5G-Auktion "ganz klaren Weckruf"

Archivmeldung vom 30.08.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.08.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Laut Studien sind, ohne 5G, schon 6-8 Prozent der Bevölkerung von menschgemachter Strahlung im Mikrowellenbereich gesundheitlich betroffen.
Laut Studien sind, ohne 5G, schon 6-8 Prozent der Bevölkerung von menschgemachter Strahlung im Mikrowellenbereich gesundheitlich betroffen.

Bild: Screenshot Youtube Video: "Deutsche Ärzte fordern Ausbaustopp von 5G" / Eigenes Werk

Der Präsident der Bundesnetzagentur hat das Urteil zur "rechtswidrigen" politischen Einmischung in die 5G-Auktion von 2019 als "Weckruf" bezeichnet. "Für alle Seiten ist das ein ganz klarer Weckruf", sagte Klaus Müller im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ): "Dort, wo die Bundesnetzagentur unabhängig ist, appellieren wir daran, dass das von jeder Regierung gewahrt wird."

Auch die Behörde selbst müsse dafür sorgen, "dass nicht noch einmal auch nur der Anschein aufkommen kann, wir ließen uns beeinflussen. Das hat uns das Gericht sehr, sehr deutlich ins Stammbuch geschrieben".

Das Kölner Verwaltungsgericht sieht es nach dem Urteil vom Montag als erwiesen an, dass das damalige Verkehrsministerium unter Andreas Scheuer (CSU) vor der Auktion "auf erhebliche Weise" auf die Netzagentur einwirkte und dessen Präsidentenkammer dem "massiven Druck" auch "zumindest teilweise" nachgab. In der Folge müssen Klagen kleinerer Mobilfunkanbieter neu verhandelt werden. Sie wollen die damals an Großanbieter versteigerten Frequenzen zu niedrigeren Preisen mitnutzen.

Müller, der seit März 2022 Präsident der Bundesnetzagentur ist, sagte, man wolle nun "so schnell wie möglich Klarheit schaffen", welche Auswirkungen das Urteil haben könnte. Dies sei aber erst möglich, wenn man das schriftliche Urteil kenne. "Wir sehen aber keine Gefahr, dass der Ausbau der Mobilfunknetze oder der Wettbewerb dadurch gebremst würde", betonte Müller. "Oberstes Ziel ist es, dass die Mobilfunkversorgung mit den vom Urteil betroffenen Frequenzen aufrechterhalten wird und weiterhin eine Vielfalt von Mobilfunkanbietern am Markt tätig ist."

Das Urteil ist letztinstanzlich, und das Gericht hat keine Revision zugelassen. "Wir wägen gut ab, ob wir versuchen, sie trotzdem zu erreichen", sagte Müller dazu der "NOZ".

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)


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