Paul: Lambrecht-Gesetz steht im Zwielicht der Verfassungswidrigkeit
Archivmeldung vom 21.09.2020
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Freigeschaltet durch André OttDas vom Bundestag im Juni beschlossene „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ ist nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages verfassungswidrig. Die Befugnisse der Ermittler in Bezug auf die Bestandsdaten und die Meldepflichten gingen zu weit, so die Experten.
Das Gesetz, welches laut Bundesjustizministerin Christine Lambrecht „von zentraler Bedeutung für die Verteidigung unserer Demokratie“ sei, führt zu einer Überwachung der sozialen Netze und ihrer Nutzer. So sieht der Entwurf vor, Anbieter sozialer Netzwerke dazu zu verpflichten, künftig Bestandsdaten von Nutzern an das Bundeskriminalamt (BKA) zu melden.
Dazu Joachim Paul, Mitglied des AfD-Bundesvorstandes: „Im hysterischen Kampf gegen ‚Rechts‘ ist der Regierung offensichtlich jedes Mittel recht – notfalls auch ein verfassungswidriges Gesetz. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzesvorhabens wurden schon frühzeitig geäußert, trotzdem wurde das Gesetz – sehenden Auges – beschlossen. Justizministerin Lambrecht, aus deren Hause der Entwurf stammt, steht nun düpiert da. Dass gerade ihr Haus Gesetze produziert, die im Zwielicht der Verfassungswidrigkeit stehen, ist ein Treppenwitz der Bundespolitik. Leider ein für die Meinungsfreiheit in unserem Land fataler.“
Paul weiter: „Der Kampf gegen ‚Hass und Hetze‘, den die Bundesregierung seit Jahren vorantreibt, ist schon längst zu einem Instrument der Zensur verkommen. Wer im Netz Beleidigungen, unwahre Tatsachenbehauptungen oder volksverhetzende Inhalte veröffentlicht, muss seit jeher mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft rechnen. Das Netz war nie ein rechtsfreier Raum, wie die Altparteien gerne behaupten.
Eine derart verschärfende Gesetzgebung dient deshalb wohl eher der machtpolitischen Überwachung der sozialen Medien, um die Spielräume für Kritiker der Regierung und grundsätzlich Andersdenkender einzukürzen und entsprechende Meinungsäußerungen als ‚Hass und Hetz‘ pauschal verächtlich zu machen. Wer wie die Bundesregierung ein Arsenal von Methoden einführen will, die massiv in die Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung eingreifen, sollte sich mit Kritik an der Türkei, Weißrussland und Russland zurückhalten – die Glaubwürdigkeit schwindet. Das Lambrecht-Gesetz ist ein gefährlicher Wurmfortsatz des von der AfD kritisierten NetzDG. Als Partei der Freiheit im Netz lehnen wir beide fragwürdigen Konstrukte zu Lasten der Meinungsfreiheit ab und rufen die Zivilgesellschaft dazu auf, den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen. Beide Gesetze müssen kassiert.
Quelle: AfD Deutschland