Rechtsgutachten sieht Kinderrechte durch Neuregelung zum Familiennachzug verletzt
Archivmeldung vom 01.03.2018
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Freigeschaltet durch André OttDie geplante Neuregelung zum Familiennachzug verstößt einem Rechtsgutachten im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerk zufolge gegen die Rechte von Kindern. Demnach verletzt das von Union und SPD verabschiedete Gesetz Artikel 6 des Grundgesetzes, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Artikel 3 und 10 der UN-Kinderrechtskonvention.
"Der Gesetzgeber vergisst, dass die UN-Kinderrechtskonvention innerstaatliches Recht darstellt", sagte Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerks, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post". Die Handelnden seien verpflichtet, das Kindeswohl vorrangig zu behandeln. "Das Kindeswohl war bei der Verabschiedung des Gesetzes zum Familiennachzug nicht Gegenstand der Diskussion und der Entscheidung", sagte die Juristin.
Union und SPD hatten Anfang Februar beschlossen, dass subsidiär geschützte Flüchtlinge, also jene mit einem zeitlich begrenzten Aufenthaltsstatus, bis Ende Juli weiterhin keine Familienangehörigen nach Deutschland holen dürfen. Ab dem 1. August soll dann aus humanitären Gründen monatlich insgesamt 1000 Ehepartnern, Kindern oder Eltern eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden können. Der Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes, wonach Ausländern aus dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, soll weiterbestehen. Aus Sicht Lütkes' reicht das nicht: "Die Praxis der vergangenen zwei Jahre hat gezeigt, dass die Härtefallklausel nur äußerst selten in besonderen Ausnahmefällen zum Zuge kommt und damit den Kindern nicht hilft, ihre Familie nach Deutschland zu holen." Am Freitag wird der Bundesrat über das von Union und SPD beschlossene Gesetz abstimmen. Unter den von Grünen mitregierten Ländern gibt es den Versuch, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Bislang zeichnet sich dafür aber nicht die notwendige Mehrheit ab.
Quelle: Rheinische Post (ots)