Künast verlangt in Bespitzelungsaffäre umgehende Unterrichtung der Fraktionschefs
Archivmeldung vom 24.04.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Renate Künast, verlangt nach der jüngsten BND-Bespitzelungsaffäre von Journalisten sowohl eine unverzügliche Unterrichtung "mindestens aller Fraktionsvorsitzenden im Bundestag" sowie die Klärung der Frage, "was der Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt, Bundesminister Thomas de Maizière (CDU), getan hat, um ein Organisationsverschulden zu verhindern".
Gegenüber der "Leipziger Volkszeitung" (Freitag-Ausgabe) sagte die Grünen-Politikerin: "Mit dienstrechtlichen Konsequenzen innerhalb des BND ist es nicht getan. Diese Affäre ist eine Unverschämtheit. Der Geheimdienstkoordinator musste wissen, dass der BND quasi eine geschlossene Organisation ist, die ein Eigenleben in einem rechtsfreien Raum führt und eine falsche Kameraderie pflegt. Es reicht mir nicht, dass die Aufklärung im Geheimen stattfindet. Er muss mindestens den Fraktionsvorsitzenden Rede und Antwort stehen und über das Ergebnis der gesamten Aufklärung und der daraus folgenden Konsequenzen hat die Bundesregierung den Bundestag zu unterrichten", verlangte Künast.
Sie erinnerte an die früheren Fälle von Journalisten-Bespitzelung. "Da reicht es nicht, einmal eine Weisung zu erteilen. Zu de Maizières Aufgaben gehört es sicherzustellen, dass solche Anweisungen auch organisatorisch und praktisch um- und durchgesetzt werden." Der Minister habe "wissen müssen, dass man sich nicht nur auf die Rechtstreue der BND-Mitarbeiter verlassen darf". Ein "gerütteltes Maß an Misstrauen gegenüber dem Dienst" gehöre quasi "zur Amtsausstattung" eines Kanzleramtsministers. Es sei "ein ungeheuerlicher Vorgang", dass weder der BND-Präsident noch das Kanzleramt nach internen Informationen über die Affäre die Parlamentarier freiwillig unterrichtet hätten.
Wie aus einer der Zeitung vorliegenden internen Dienstanweisung des Kanzleramtes an den BND vom Mai 2006 hervorgeht, war der BND verpflichtet worden, zukünftig Journalisten keinesfalls mehr zu bespitzeln. Wörtlich hießt es in der Erklärung unter anderem: "Ich bitte sicherzustellen, dass im Rahmen von Maßnahmen der Eigensicherung nach Paragraf 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BND-Gesetz zum Schutz des BND vor illegalen Informationsabfluss über die bereits getroffenen Maßnahmen hinaus künftig keinerlei operative Maßnahmen mehr gegen Journalisten als Zielpersonen durchgeführt werden". Außerdem bitte man insbesondere darum, "sicherzustellen, dass im genannten Zusammenhang künftig keine Journalisten mehr als nachrichtendienstliche Quellen des BND geführt werden". Dieser Erlass fand, so die Zeitung, anschließend Eingang in eine bis heute gültige Dienstvorschrift des BND. Parallel dazu gebe es eine die allgemeine Rechtslage unterstreichende interne Dienstvorschrift, wonach auch im Ausland kein deutscher Staatsbürger mit nachrichtendienstlichen Mitteln ausgehorcht werden dürfe.
Quelle: Leipziger Volkszeitung