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Bündnis sagt Volksentscheid zu Mieten in Berlin ab

Archivmeldung vom 03.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Die Berlinerinnen und Berliner werden zur Abgeordnetenhauswahl im Herbst 2016 nicht per Volksentscheid über bezahlbaren Wohnraum abstimmen. »Die Initiative für einen Mietenvolksentscheid in Berlin hat ihren Gesetzentwurf zurückgezogen«, erklärte der Sprecher des Bündnisses, Rouzbeh Taheri, der in Berlin erscheinenden Tageszeitung »neues deutschland« (Donnerstagsausgabe).

Die reguläre Aktivenversammlung habe sich am Dienstagabend dazu entschlossen. Grund sei, dass der Gesetzentwurf für den Volksentscheid juristisch angreifbar sei und vor dem Landesverfassungsgericht nicht bestehen könnte. Hinzu komme das vom Senat verabschiedete Wohnraumversorgungsgesetz, das zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist. »Mit dem Gesetz sind einige unserer Forderungen erfüllt, aber nicht alle«, sagte Taheri. Teilweise erfüllt seien die Forderungen nach Mietzuschüssen im sozialen Wohnungsbau sowie nach einer Umgestaltung der Wohnbaugesellschaften. Diesen soll eine Anstalt öffentlichen Rechts vorangestellt werden.

Der Initiative fehlt jedoch ein politisches Bekenntnis zur Bekämpfung der Spekulationen im Wohnungsleerstand und eine Offensive für den Neubau bezahlbarer Sozialwohnungen. »Die aktuellen Senatspläne sind schon wieder veraltet«, sagte Taheri. Der Bau von 3000 Sozialwohnungen sei entschieden zu wenig. Deshalb gehe die Arbeit der Initiative nun weiter. In welcher Form, das soll eine stadtpolitische Aktivenkonferenz am 26. und 27. Februar an der Technischen Universität Berlin klären. Die Initiative hatte im Sommer 2015 in einem ersten Schritt binnen kürzester Zeit 50.000 Unterschriften für das ursprüngliche Gesetzesvorhaben gesammelt und danach mit dem Senat verhandelt.

Quelle: neues deutschland (ots)

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