EU-Vertrag: Merkel ohne Zweifel über abschließende Ratifizierung
Archivmeldung vom 05.12.2008
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Freigeschaltet durch Oliver RandakBundeskanzlerin Angela Merkel geht davon aus, dass der angestrebte Vertrag von Lissabon, oder auch EU-Vertrag, auch in den Ländern ratifiziert wird, in denen das noch aussteht, nämlich Irland, Polen und Tschechien.
Bundeskanzlerin Angela Merkel rechnet nach einem Treffen mit Irlands Regierungschef Brian Cowen fest mit dem Inkrafttreten des EU-Reformvertrags von Lissabon.
"Ich gehe davon aus, dass wir es schaffen können und schaffen werden, den Lissabon-Vertrag in Kraft zu setzen", sagte die Kanzlerin am Donnerstag in einer Regierungserklärung zum bevorstehenden EU-Gipfel.
Der EU-Reformvertrag, der von allen 27 Ländern der Gemeinschaft unterzeichnet werden muss, war im Juni in Irland bei einer Volksabstimmung durchgefallen. Merkel hatte am Vorabend mit ihrem Amtskollegen Cowen in Berlin über eine Lösung beraten. Die Zukunft des Vertragswerkes ist auf dem EU-Gipfeltreffen kommende Woche neben einem Konjunkturprogramm und dem Klimapaket der Gemeinschaft zentrales Thema.
Die Kanzlerin ließ in ihrer Rede im Bundestag allerdings offen, wie eine Lösung mit Irland aussehen könne. Denkbar wäre ein zweites Referendum, in dem aktuellen Umfragen zufolge derzeit eine knappe Mehrheit der Iren doch für die EU-Reform stimmten könnte. Eine Kommission des irischen Parlaments hatte im November eine zweite Befragung als rechtlich möglich erklärt.
Nach der Zustimmung Schwedens vorige Woche sind Irland und Tschechien die einzigen der 27 EU-Mitgliedstaaten, bei denen die Ratifizierung noch offen ist. Merkel wies darauf hin, dass das tschechische Verfassungsgericht kürzlich Bedenken gegen den Lissabon-Vertrag zurückgewiesen hatte. Ob und wann beide Parlamentskammern zustimmen, ist aber noch unklar.
In Polen will Präsident Lech Kaczynski das Abkommen zudem erst unterzeichnen, wenn Irland ratifiziert. In Deutschland muss Bundespräsident Horst Köhler vor der Unterzeichung der Ratifizierungsurkunde noch die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht über einen Einspruch abwarten.