Bundestag beschließt Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Archivmeldung vom 18.03.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer Bundestag hat am Freitag und damit einen Tag vor Auslaufen der alten Corona-Regeln die von den Koalitionsfraktionen geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 388 Abgeordnete für den Ampel-Entwurf, 277 dagegen, zwei enthielten sich.
Bereits
bei der Abstimmung nach der zweiten Lesung hatte sich gezeigt, dass
CDU/CSU, Linke und AfD gegen den Koalitionsentwurf stimmen. Die Länder
sollen demnach ab dem 20. März nur noch befugt sein, bestimmte Auflagen
anzuordnen. Dazu zählen die Maskenpflicht in Krankenhäusern und im ÖPNV,
sowie Testpflicht unter anderem in Krankenhäusern, Schulen, Kitas oder
Asylbewerberunterkünften. Zudem soll die Maskenpflicht auch im Luft- und
Personenfernverkehr bestehen bleiben, die jedoch von der
Bundesregierung ausgesetzt werden kann.
Bei einer lokal
begrenzten, bedrohlichen Infektionslage soll künftig eine
Hotspot-Regelung greifen: In dem Fall können die betroffenen
Gebietskörperschaften erweiterte Schutzvorkehrungen anwenden, etwa
Maskenpflicht, Abstandsgebote oder Hygienekonzepte. Voraussetzung ist
ein Beschluss des Landesparlaments und die Feststellung der konkreten
Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage. Die auf diesen
neuen Regelungen beruhenden Auflagen sollen spätestens mit Ablauf des
23. September 2022 außer Kraft treten. Dann soll, auf Basis der
aktuellen Infektionslage, neu bewertet werden, welche Schutzvorkehrungen
im Herbst und Winter erforderlich sind.
Die am Freitag
beschlossenen Neuerungen sollen am gleichen Tag auch noch vom Bundesrat
beschlossen werden, was aber als sicher gilt.
Quelle: dts Nachrichtenagentur