Glaser: Wahlrechtsreform: Ampel greift mit Streichung der Grundmandatsklausel weitere Idee der AfD-Fraktion auf
Archivmeldung vom 13.03.2023
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićLaut Medienberichten zufolge hat sich die Ampel-Koalition auf einen geänderten Gesetzentwurf zur Verkleinerung des Bundestags geeinigt. Dieser sieht nun offenbar eine gesetzliche Größe von 630 Abgeordneten vor. Auch die Grundmandatsklausel soll nun entfallen.
Der Obmann der AfD-Fraktion in der Wahlrechtsreformkommission des Deutschen Bundestages, Albrecht Glaser, stellt hierzu fest: „Die Ampel-Koalition hatte in ihrem ursprünglichen – von uns abgekupferten – Entwurf die Begrenzung des Bundestages auf seine Regelgröße von 598 Abgeordneten vorgesehen. Auf den letzten Metern rudert sie nun zurück und will offenbar bis zu 630 Abgeordnete zulassen.
Positiv hervorzuheben ist, dass Überhangs- und Ausgleichsmandate entfallen. Genau so hatten wir es bereits vor drei Jahren vorgeschlagen. Hätte man unsere Ideen früher umgesetzt, wären 138 zusätzlichen Mandate bei der Bundestagswahl 2021 nicht entstanden – und den Steuerzahlern wären in der laufenden Legislatur Kosten von etwa zwei Milliarden Euro erspart geblieben.
Erfreulich an der Nachbesserung ist, dass die Ampel mit der Streichung der Grundmandatsklausel eine weitere AfD-Idee aufgreift. Die Grundmandatsklausel könnte nach unserer Auffassung gegen den Grundsatz der Wahlgleichheit verstoßen und wäre damit verfassungswidrig. Vor diesem Hintergrund hatten wir bereits vor Jahren den Wegfall der Grundmandatsklausel in einem Gesetzentwurf vorgeschlagen. Dieser Gedanke findet sich selbstverständlich auch in unserem aktuellen Gesetzentwurf zur Reform des Bundestagswahlrechts.
Voraussichtlich Ende dieser Woche soll im Bundestag die abschließende Lesung über die Reformvorschläge zum Wahlrecht stattfinden. Es ist also davon auszugehen, dass viele der AfD-Ideen für ein dann besseres Wahlrecht eine breite Mehrheit im Bundestag bekommen.“
Quelle: AfD Deutschland