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Gysi könnte Bundestags-Alterspräsident werden

Freigeschaltet am 21.02.2025 um 13:18 durch Sanjo Babić
Gregor Gysi  (2022)
Gregor Gysi (2022)

Foto: FlickreviewR 2
Lizenz: CC BY 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Sofern Linken-Urgestein Gregor Gysi am Sonntag in den Bundestag gewählt wird, dürfte er wohl die konstituierende Sitzung des Parlaments eröffnen. Gysi wäre dann wohl das am längsten dem Parlament angehörende Mitglied und damit Alterspräsident des Bundestages.

"Wenn ich in den Bundestag gewählt werde, werde ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Alterspräsident sein", sagte der 77-Jährige dem Tagesspiegel. "Denke ich an mein erstes Bundestagsmandat 1990 - eigentlich unvorstellbar."

Junge Parteimitglieder hätten damals ein Transparent mit der Aufschrift getragen, dass er eines Tages noch Alterspräsident werde. "Ich hielt das für einen Scherz. Nun ist es aber so gekommen, weil ich der dienstälteste Abgeordnete sein werde", sagte Gysi.

"Ich halte meine einzige Rede im Bundestag, die keine Zeitbegrenzung kennt. Ich werde es natürlich nicht missbrauchen, aber schon auf wichtige neue Umstände hinweisen, auch hinsichtlich der Beziehung zu den USA und der Zukunft unserer Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit", sagte Gysi.

Der Alterspräsident hat die Aufgabe, die erste Sitzung zu leiten, bis zur Wahl des Bundestagspräsidenten. Gysi gehört dem Bundestag seit Oktober 1990 an. Damals, mit der Vereinigung Deutschlands, wurde er von der DDR-Volkskammer als einer von 144 Volkskammerabgeordneten in den bereits seit 1987 tagenden Bundestag entsandt. Seit der ersten gesamtdeutschen Wahl im Dezember 1990 wurde er, bis auf 2002, immer wieder gewählt.

Sollte Gysi nicht in den Bundestag gewählt werden, dürfte wohl Michael Meister (CDU) Alterspräsident werden - sofern er wieder gewählt wird. Meister sitzt seit 1994 im Parlament. Das gilt auch für Thomas Rachel, Jahrgang 1962, und Norbert Röttgen, Jahrgang 1965, (beide CDU).

Sind mehrere Abgeordnete für eine gleiche Dauer im Bundestag, kommt im Zweifelsfall für den Posten als Alterspräsidenten doch noch das Lebensalter ins Spiel. Dann, so heißt es in der Geschäftsordnung des Parlamentes: "entscheidet das höhere Lebensalter".

Quelle: dts Nachrichtenagentur



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