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Regierung plant neue Regeln gegen Terrorpropaganda im Internet

Archivmeldung vom 30.03.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Staatliche Zensur zu deinem Schutz? Merkwürdigerweise werden Hasskommentare von Links toleriert und jede Kritik, auch sachliche an Linksgerichtete Aussagen oder dem menschengemachten Klimawandel, als Hasskommentar eingestuft der zu einer Sperrung führen kann.
Staatliche Zensur zu deinem Schutz? Merkwürdigerweise werden Hasskommentare von Links toleriert und jede Kritik, auch sachliche an Linksgerichtete Aussagen oder dem menschengemachten Klimawandel, als Hasskommentar eingestuft der zu einer Sperrung führen kann.

Bild: Der Überwachungsbürger / Eigenes Werk

Der Bund plant, neue Regeln und scharfe Sanktionen einzuführen, wenn soziale Netzwerke "terroristische Inhalte" nicht schnell löschen. Das Bundeskriminalamt (BKA) soll künftig in schweren Fällen die Löschung innerhalb einer Stunde verlangen können, sieht ein 19-seitiger Gesetzentwurf vor, über den die "Süddeutsche Zeitung" berichtet.

Am kommenden Mittwoch soll dieser demnach im Bundeskabinett verabschiedet werden. Die Regierung setzt damit eine EU-Verordnung als Teil einer breiter angelegten europäischen Anti-Terror-Strategie um. Die Regeln sollen bis zum 7. Juni in Kraft treten. Kommen Anbieter wie Facebook, Twitter, Youtube oder Telegram dann künftig den Vorgaben nicht nach, können Behörden erhebliche Geldbußen verhängen.

Der Gesetzentwurf sieht für systematische Verstöße großer Unternehmen hohe Summen von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes im vorigen Geschäftsjahr vor. Sollte ein Unternehmen wie die Facebook-Mutter Meta belangt werden, könnten das bei einem Jahresumsatz von 118 Milliarden Dollar zu einer Geldbuße von 4,7 Milliarden Dollar (4,2 Milliarden Euro) führen. Unternehmen sollen dem Gesetzentwurf zufolge zudem verpflichtet werden, eigene Ansprechpartner für deutsche Behörden zu nennen, denen Sicherheitsbehörden Beschwerden über Inhalte zukommen lassen können. Die Aufgaben des BKA werden mit dem neuen Gesetz erweitert. Es soll eine "Kontaktstelle" für Bürger einrichten, an die sie "terroristische Inhalte" melden können. Gemeint sind Fälle der Verherrlichung, Anleitung oder Anstiftung zu Terroranschlägen, also etwa auch Aufrufe zum Mord an Politikern. Die Bundesnetzagentur soll in diesen Fällen die Sanktionen gegen Anbieter verhängen können. Legal bleiben sollen dagegen auch künftig Inhalte, die zu Bildungs- und Forschungs-, journalistischen oder künstlerischen Zwecken verbreitet werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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